BDSI fordert das Aus für Nährwertprofile
Leser: 646 | Heute: 3 | Zuletzt am 1 . September 2010
Ernährungsexperten lehnen isolierte Betrachtung von einzelnen Lebensmitteln ab
Die heutigen Beratungen des ENVI-Ausschusses des Europaparlamentes zur Lebensmittelinformations-Verordnung bieten die Chance, endlich Schluss zu machen mit den so genannten Nährwertprofilen, mit denen einzelne Lebensmittel in “gute” und “schlechte” eingeteilt werden sollen. Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) fordert das Aus dieser Nährwertprofile, mit denen u. a. die Verwendung von gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen geregelt werden sollen. Sie sind weder wissenschaftlich begründbar und machbar, noch sind sie notwendig und würden einer juristischen Prüfung standhalten. Die Politik hat die wissenschaftlichen Fakten zu Lasten der Verbraucher und Hersteller bisher fast völlig ignoriert.
Das ganze System der Einteilung von Lebensmitteln mit Hilfe von Nährwertprofilen ist lediglich politisch gewollt und willkürlich. Es wurde vor drei Jahren mit der Health-Claims-Verordnung eingeführt und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll diese “Lebensmittelsteckbriefe” erstellen. “Durch Nährwertprofile soll das vielfältige Lebensmittelmittelangebot aus ganz Europa in nur 9 Kategorien gepresst werden. Und weil das ohnehin nicht geht, wurde noch eine 10. Auffangkategorie erfunden. Es kann auch niemand plausibel erklären, warum bei den Nährwertprofilen die Auswahl auf 3 Nährstoffe begrenzt ist. Es gibt mindestens 37 Nährstoffe, die der Mensch braucht; rechnet man noch die essentiellen Aminosäuren und die Ultraspurenelemente hinzu, kommt man sogar auf rund 80 wichtige Stoffe”, stellt der Vorsitzende des BDSI, Dr. Dietmar Kendziur, fest. Außerdem lehnen Ernährungsexperten die isolierte Bewertung eines Lebensmittels ab, da sich nur die Nährstoffaufnahme aus einer Gesamternährung beurteilen lässt.
Einer Überprüfung durch die Wissenschaft hält das System nicht stand. “Eine jüngste wissenschaftliche Ausarbeitung zeigt”, so Herr Professor Dr. Claus Vögele von der Roehampton University, London, “dass Nährwertprofile ernährungswissenschaftlich betrachtet keinen Sinn machen: Es ist unwahrscheinlich, dass der Verbraucher sein Essverhalten dadurch ändert und sie somit unter Public Health-Aspekten die gewünschten Effekte, wie z. B. die Bekämpfung von Übergewicht, erreichen dürften. Zudem sind sie wissenschaftlich nicht festlegbar.”
All dies macht mehr als deutlich, dass es sich bei den aktuellen Nährwertprofilvorschlägen der EU-Kommission um eine politisch motivierte Maßnahme handelt.
Aber nicht nur unter wissenschaftlichen, sondern auch unter juristischen Gesichtspunkten ist das Konzept der Nährwertprofile mehr als zweifelhaft. Mehrere Rechtsgutachten sehen in den Nährwertprofilen einen Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Bestimmtheit und des Willkürverbots.
Nährwertprofile sind zudem nicht mehr nötig; die Zeit ist darüber hinweggegangen. Den behaupteten Wildwuchs an gesundheitsbezogenen Angaben, vor denen der Verbraucher durch Nährwertprofile geschützt werden sollte, gibt es nicht. Die Vielzahl der Ablehnung der Anträge zu gesundheitsbezogenen Angaben durch die EFSA zeigt deutlich, dass nur wissenschaftlich belegte Aussagen beworben werden dürfen. Die Lebensmittel-Informations-Verordnung wiederum wird eine verpflichtende Kennzeichnung des Energiegehaltes aller Lebensmittel in Fertigpackungen bringen. Wenn dann Lebensmittel mit hohem Kaloriengehalt wahre, gesundheitsbezogene oder nährwertbezogene Angaben tragen, wird der Verbraucher über den Energiegehalt immer aufgeklärt. Somit kann er selbst entscheiden, was er isst, ohne politische Bevormundung.
Quelle: BDSI
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