Absinthe soll geschützt werden
Leser: 226 | Heute: 2 | Zuletzt am 2 . September 2010
Die Bezeichnung “Absinthe” soll geschützt werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat am Mittwoch, 31. März 2010 ein Gesuch um Eintragung der geschützten geografischen Angabe (GGA) im Schweizerischen Handelsblatt gesellt.
Das geografische Gebiet der Verarbeitung soll auf den Bezirk Val-de-Travers im Kanton Neuenburg beschränkt werden. Die Spirituose “Absinthe” ist auch unter dem Namen Grüne Fee” und “La Bleue” bekannt, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Mitteilung. Die drei Bezeichnungen benennen ein und dasselbe Produkt: eine Spirituose, die aus landwirtschaftlichem Ethylalkohol, Wasser und einer spezifischen Kräutermischung hergestellt wird. Der hochprozentige Schnaps hat einen Anis-Geschmack.
Die grüne Fee entstand laut BLW Ende des 18. Jahrhunderts im Val-de-Travers und wurde rasch zu einem grossen Erfolg, der zum wirtschaftlichen Aufschwung der Region beigetragen habe. Zwischen 1910 und 2005 war Absinthe verboten.
Mit der Eintragung als GGA sollen insbesondere Nachahmungen und Anmassungen vermieden sowie der gute Ruf und die Originalität des Produkts geschützt werden.
Quelle: lid
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