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Keine Höchstemengenüberschreitung an Rückstanden von Pflanzenschutzmitteln bei frischen Erdbeeren des Jahres 2010


food-monitor | 15. Juli 2010, 19:21 Uhr | Rubrik: Lebensmitteltests |
Leser: 230 | Heute: 3 | Zuletzt am 10 . September 2010

Waschen trotzdem wichtig

“Auch wenn keine der 21 Proben Erdbeeren des Jahres 2010 eine Höchstemengenüberschreitung an Rückstanden von Pflanzenschutzmitteln aufwies, wurden in allen Proben Pflanzenschutzmittel nachgewiesen”, so Professor Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. Auffällig ist, dass die Proben vom März – das waren Erdbeeren aus Spanien – geringfügig höhere Gehalte an Pflanzenschutzmitteln und auch eine höhere Anzahl Chemikalien enthielten. Die einheimischen Erdbeeren (12 Proben im Juli) wiesen bis zu fünf verschiedene Pflanzenschutzmittel auf.

Grundsätzlich werden in Beerenobst seit Jahren häufig diese chemischen Rückstände nachgewiesen. Das ist der leichten Verderblichkeit der Früchte geschuldet. Besonders Mittel gegen Pilzbefall (Fungizide) werden je nach Witterungsbedingungen eingesetzt, um die Qualität der Beeren bis zum Verzehr zu sichern. Aber: der Anteil an Höchstmengenüberschreitungen ist in den letzten acht Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Einheimische Erdbeerproben wiesen dabei zu keiner Zeit Überschreitungen auf.

Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, auch Erdbeeren vor dem Verzehr gründlich zu waschen! Untersuchungen belegen, dass dadurch vor allem die Gehalte von Mitteln gegen Pilzbefall halbiert werden können.

“Durch die Kontrolle von Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln leistet die amtliche Lebensmittelüberwachung einen wichtigen Beitrag für den gesundheitlichen Verbraucherschutz”, unterstreicht Feldhusen. Das Auffinden von Höchstmengenüberschreitungen, von toxikologisch bedenklichen Gehalten bestimmter Schadstoffe und von unerlaubt eingesetzten Pflanzenschutzmitteln trägt zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit bei.

Detaillierte Ergebnisse der Vorjahre unter www.lallf.de

Quelle: LALLF


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