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Lebensmittelbuch

Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel von Bedeutung sind, beschrieben werden (Paragraf 15 LFGB).

Diese Leitsätze stellen keine Rechtsnormen dar, sondern ergänzen diese. Sie besitzen jedoch den Charakter objektivierter Sachverständigengutachten, die der gerichtlichen Nachprüfung unterliegen. In den Leitsätzen wird die Verkehrsauffassung der am Lebensmittelverkehr Beteiligten beschrieben, das heißt der redliche Hersteller- und Handelsbrauch unter Berücksichtigung der Erwartung der Durchschnittsverbraucher an die betreffenden Lebensmittel.

Das Deutsche Lebensmittelbuch wird von einer 32-köpfigen Kommission erarbeitet und aktualisiert, die sich paritätisch aus Kreisen der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft zusammensetzt. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat 32 Mitglieder und arbeitet nach einer vom BMELV erlassenen Geschäftsordnung.

Hinweise für die Anwendung der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches


Leitsätze des
Deutsches Lebensmittelbuches nach Produktgruppen

Brot und Kleingebäck
Erfrischungsgetränke
Feine Backwaren
Feinkostsalate
Fisch, Krebse und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
Fleisch und Fleischerzeugnisse
Fruchtsäfte
Gemüseerzeugnisse
Gemüsesaft und Gemüsenektar
Gewürze und andere würzende Zutaten
Honig
Kartoffelerzeugnisse
Obsterzeugnisse
Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren
Pilze und Pilzerzeugnisse
Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse
Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
Speisefette und Speiseöle
Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen
Teigwaren
Weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke

Quelle:

Sekretariat der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission
im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Postfach 14 02 70, 53107 Bonn

Telefon: 02 28 / 99 529 – 46 58
Fax: 02 28 / 99 529 – 55 46 58
E-Mail: 311@bmelv.bund.de

Hinweis der Redaktion:
foodwatch klagt auf Herausgabe geheimer Protokolle

Mit Meldung von 10.12.2007 gab foodwatch bekannt: "Die weitgehend unbekannte Lebensmittelbuch-Kommission entscheidet darüber, welchen Bezeichnungen jeder Verbraucher beim Einkauf begegnet. Die Bürger erfahren jedoch nicht, was in dem Gremium besprochen wird. foodwatch klagt jetzt auf Akteneinsicht." Die Klage war im Dezember 2009 noch anhängig.
Die Meldung im Vollext.