Um Reizungen der Schleimhäute durch den Fettdampf zu vermeiden, sind beim Betrieb der Friteusen Dunstabzugsanlagen oder raumlufttechnische Einrichtungen erforderlich.
Aus Brandschutzgründen muß der Umgang mit Wasser in der Nähe der Friteusen vermieden werden, bzw. ein Spritzschutz vorhanden sein. über dem Frittier-Arbeitsbereich dürfen sich keine Sprinkleranlagen befinden. Beim Hantieren an der Friteuse soll das Tragen von Schürzen, Handschuhen, Strümpfen aus Kunstfasern nach Möglichkeit vermieden werden.
Wenn das Frittierfett einmal wirklich brennen sollte, verwenden Sie kein Wasser zum Löschen (Fettexplosion)!
Sind in einem Betrieb Friteusen mit insgesamt mehr als 50 l Füllmenge (z.B. 4 Friteusen á 15 Liter), so muss eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung installiert sein.
Nach neueren Erkenntnissen der Brandbekämpfung erwiesen sich handelsübliche Löschdecken, Kohlensäurelöscher und auch verschiedene Pulverlöscher als wenig effektiv. Zum Löschen von Fettbränden waren Feuerlöscher mit dem Löschmittel Schaum am besten geeignet, da sie der Brandquelle Sauerstoff entziehen und gleichzeitig temperatursenkend wirken. Eine Rückzündung wird so verhindert.
Das Personal ist über die richtige Verwendung der Friteuse, über mögliche Gefahren und deren Verhinderung zu unterweisen.
|