Hände weg von illegalen und ominösen Grippemitteln

Mitteilung und Richtigstellung der Redaktion food-monitor

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnte am 2.08.2009 auf seiner Homepage im Zusammenhang mit dem Auftreten von Influenza-Erkrankungen („Schweine-Grippe“) nochmals eindringlich davor, Arzneimittel, die dafür zur Behandlung angeboten werden, aus unsicheren Internet-Quellen zu erwerben.

In dieser Pressemeldung warnte das BfArM fälschlicherweise vor dem Produkt Cystus 052 der Firma Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG. Das BfArM hat am 3.08.2009 die Meldung vom Vortag korrigiert und diese Behauptung zurück genommen.

food-monitor erreichte erst am 18.08.2009 ein entsprechender Hinweis des Herstellers und veröffentlicht hiermit die gültige Fassung der Pressemeldung des BfArM sowie eine Richtigstellung des betroffenen Unternehmens:

Pressemitteilung 08/09
Aktualisiert: 03.08.2009, er
stellt: 03.08.2009

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt im Zusammenhang mit dem Auftreten von Influenza-Erkrankungen („Schweine-Grippe“) nochmals eindringlich davor, Arzneimittel, die dafür zur Behandlung angeboten werden, aus unsicheren Internet-Quellen zu erwerben. Dem BfArM ist bekannt, dass es im Internet zahlreiche Anbieter gibt, die verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Tamiflu ohne Vorlage eines Rezeptes vertreiben.

Der Käufer dieser Arzneimittel ist meist nicht in der Lage, den illegalen von einem legalen Internetvertrieb zu unterscheiden, da die Internetauftritte meist sehr professionell und seriös wirken. Hilfreich zur Erkennung einer legalen Internetapotheke ist ein Sicherheitslogo, das behördlicherseits vergeben wird (www.dimdi.de). Sicheres Zeichen für einen illegalen Vertrieb ist es jedoch, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Tamiflu ohne ärztliches Rezept abgegeben werden. „In diesen Fällen ist mit einiger Wahrscheinlichkeit mit dem Verkauf von gefälschter Ware zu rechnen“, so Prof. Dr. Johannes Löwer, Leiter des BfArM.

Gefälschte Arzneimittel enthalten häufig keinen Wirkstoff oder giftige Inhaltsstoffe oder sind wegen ihrer mangelnden pharmazeutischen Qualität gesundheitsschädlich. Im Falle von antiviralen Arzneimitteln wie Tamiflu könnte ein zu niedrig dosierter Wirkstoff zu Resistenzbildung gegen das Grippevirus H1N1 führen. So entwickeln sich Viren, gegen die auch qualitativ einwandfreie und von den Behörden zugelassene Originalpräparate unwirksam werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der antivirale Wirkstoff gegen einen billigen fiebersenkenden oder schmerzstillenden Wirkstoff ausgetauscht wurde. In diesen Fällen würde das Präparat nur die Symptome der Grippe bekämpfen, die Viren jedoch nicht.

Quelle: BfArM


Hinweis der Firma Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG

„Das Produkt Cystus 052 ist ein Medizinprodukt und kein Arzneimittel. Ein solches Medizinprodukt kann nicht als Arzneimittel geprüft oder zugelassen werden; es hat vielmehr die medizinproduktrechtlichen Prüfungen und Bewertungsverfahren zu bestehen, was bei Cystus 052 der Fall ist.

Dabei ist der größte Unterschied zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten der, dass Azneimittel pharmakologisch, also wechselwirkend mit dem biologischen System des Körpers funktionieren.“