Arzneitee – Kräutertee mit starker Wirkung

Neben den als Lebensmittel verwendeten Kräutertees gibt es Kräutertees, bei denen die heilende Wirkung im Vordergrund steht. Sie werden als Arzneitees bezeichnet, die in der Regel freiverkäuflich in Drogerien, Lebensmittelmärkten oder Apotheken verkauft werden.

Die wichtigsten Arzneitees sind Monosorten wie Lindenblüten-, Schafgarbenkraut-, Kamillenblüten-, Brennnesselblätter-, Johanniskraut-, Spitzwegerich-, Melissen-, Salbei-, Mistelkraut- und Weißdorn Tee. Dazu kommen die optimal auf den Behandlungserfolg abgestimmten Mischungen wie z. B. Husten-, Bronchial-, Schlaf-, Nerven-, Verdauungs-, Galle-, Herz- und Kreislauf-, Nieren- oder Blasen-Tee.

Arzneitees fallen unter das Arzneimittelgesetz und müssen mindestens den Anforderungen des Arzneibuches entsprechen. Man unterscheidet zwischen Standardzulassung und Individualzulassung. Bei der Standardzulassung müssen die Arzneitees lediglich nach Standardrezepturen gefertigt werden. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse bleiben hier zwangsläufig unberücksichtigt.

Im Falle einer Individualzulassung muss eine ausführliche Dokumentation über Qualität und Wirksamkeit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) eingereicht werden. Diese individuelle Zulassung erfordert mehr eigenes Know-how und ist wesentlich aufwendiger als die Standardzulassung. Arzneitees mit Individualzulassung stehen daher für hohe Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Bei Arzneitees sollte die Packungsaufschrift genau beachtet werden. Sie sollten immer für den vorgeschriebenen Zeitraum und in bestimmten Dosen getrunken werden.

Quelle: Wirths PR