Mit Reinheitsgebot zum Qualitätsprodukt? DLG testet 756 Biere

Ergebnisse der aktuellen Qualitätsprüfung für Bier und Biermischgetränke – Alle Ergebnisse unter www.DLG.org/biertest

Es ist die älteste Lebensmittelverordnung der Welt. Das deutsche Reinheitsgebot für Bier ist seit fast 500 Jahren Qualitätsgarant für deutsche Hopfenerzeugnisse. Nur wenige natürliche Zutaten dürfen gemäß dem Erlass zum Brauen eingesetzt werden. Dass aus Malz, Wasser, Hefe und Hopfen eine solche Geschmacksvielfalt entstehen konnte, ist dem Einfallsreichtum und dem fachlichen Können der Brauer zu verdanken. Einen Überblick über das aktuelle Qualitätsniveau der Biere, die nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurden, bietet die jährlich stattfindende Qualitätsprüfung der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft). In der aktuellen Prüfung testeten die Experten des DLG-Testzentrums 756 Biere und Biermischgetränke aus 190 Brauereien. In dem dreimonatigen Prüfmarathon mussten die Produkte umfangreiche Tests im Labor und in der sensorischen Qualitätsbewertung bestehen. Unter www.DLG.org/biertest erfährt man, wie gut die Klassiker Pils, Export oder Weizen abgeschnitten haben, und welche Spezialitätenbiere aus den deutschen Brauregionen es zu entdecken gilt.

Die älteste und bis heute gültige lebensmittelrechtliche Verordnung der Welt gilt dem Kulturgetränk Bier. Am 23. April 1516 erließ der bayerische Herzog Wilhelm IV. auf dem Ständetag zu Ingolstadt die Vorschrift, dass zur Herstellung von Bier „allain Gersten, Hopfen und Wasser genommen und gepraucht sölle werden“. Von Hefe war damals keine Rede, denn sie blieb noch eine Zeitlang unentdeckt. Diese Urfassung des so genannten Reinheitsgebots wurde schließlich verbindlich mit folgendem Grundsatz: „Zur Bereitung von untergärigem Bier dürfen nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz zulässig.“ Damit wurde erstmals ein Gesetz zum Schutze des Verbrauchers erlassen, das Auskunft gibt über die kultur- und wirtschaftshistorische Bedeutung des Bieres. Bis heute treten die Brauereien in Deutschland für die Einhaltung und den Fortbestand des Reinheitsgebots ein.

Im Hinblick auf die enorme Quantität und die außergewöhnliche Sorten- und Markenvielfalt, die eines der traditionsreichsten Biererzeugerländer der Welt jährlich auf den Markt bringt, gilt es natürlich auch, die Spreu vom Weizen zu trennen. Das Qualitätsversprechen, das die zahlreichen Brauereien zwischen Flensburg und dem südlichsten Zipfel Bayerns geben, wird seit vielen Jahren von den Experten der DLG überprüft. Dabei werden auch zahlreiche Biere ausländischer Produzenten getestet.

Das Testverfahren der DLG

In der Bewertung eines Bieres sind folgende Kriterien für die Experten des DLG-Testzentrums Lebensmittel relevant: Reinheit des Geschmacks, Qualität der Bittere, Vollmundigkeit, Geschmacksstabilität während der Lagerungszeit und die Frische des Produkts. Im Rahmen der sensorischen Fachbewertung müssen diese Anforderungen erfüllt werden. Sie bilden zugleich die Grundlage für die Auszeichnung eines Betriebes. Alle Biere, die durch die DLG-Experten getestet werden, müssen nach den Grundsätzen des deutschen Reinheitsgebots gebraut sein, auch wenn sie aus dem Ausland stammen.

Die fachliche Prüfung besteht aus einem sensorischen und einem analytischen Teil, mit dem in aufwändigen Laboranalysen mikrobiologische Parameter oder Kriterien wie die Schaumhaltbarkeit, der Extrakt-, Alkohol- und Stammwürzegehalt, die Trübung und Haltbarkeit untersucht werden. Zehn Sachverständige vergleichen von jedem Bier zwei Proben unterschiedlichen Herstellungsdatums. Dabei darf sich zwischen der frischen und der älteren Probe keine spürbare Abweichung ergeben. Ergänzend dazu bewerten die Prüfer bei Biermischgetränken den Kohlendioxidgehalt und das geschmackliche Zusammenspiel von Limonade und Bier. Die Qualitätsprüfungen der DLG folgen damit den weltweit strengsten Vorgaben. In Abhängigkeit von der erreichten Punktzahl erhalten die Biere einen Bronzenen, Silbernen oder Goldenen DLG-Preis. Von den insgesamt 756 getesteten Biere aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Schweden, Lichtenstein, Italien, Weisrußland, Tansania, Namibia und USA konnten 600 Produkte prämiert werden und davon 389 einen Goldenen DLG-Preis erzielen.

Wichtige Qualitätskriterien

Für die Bewertung der Biere gibt es u.a. folgende zentrale Qualitätskriterien:
o Der Bierschaum: Beim Bierschaum wird die Schaumstabilität beurteilt.
o Die Klarheit des Bieres: Filtrierte Biere müssen einen feinen Glanz aufweisen, also keinerlei natürliche Trübstoffe enthalten. Anders bei unfiltrierten oder naturtrüben Bieren (z.B. Hefeweizen). Bei ihnen sollten Trübstoffe sichtbar sein.
o Der Geruch des Bieres: Um den Geruch des Bieres zu testen, sollte der Schaum schon ein wenig zerfallen sein. Der Geruch des Bieres muss sortentypisch sein. Die verschiedenen Biersorten sind durch eine unterschiedliche Aromatik gekennzeichnet, die von Malz- oder Karamellaromen bis zu Frucht- und Gewürzaromen reichen kann.
o Der Geschmack des Bieres: Es gibt drei Phasen der Geschmacksempfindung. Der Antrunk, also der erste Geschmackseindruck, wird zunächst durch eine mehr oder weniger ausgeprägte Vollmundigkeit bestimmt. Diese ist in erster Linie abhängig vom Stammwürzegehalt des Bieres. Die Rezenz bezeichnet den Frischeeindruck eines Bieres. Er ist einerseits abhängig vom Säuregehalt (pH-Wert) des Bieres, andererseits von seinem CO2-Gehalt. Der Nachtrunk, also der letzte Geschmackseindruck, ist hauptsächlich von der Bittere bestimmt, die vom Hopfen stammt.

Alle DLG-prämierten Biere werden auch im DLG-Bier-Guide 2010 veröffentlicht, der im April dieses Jahres im DLG-Verlag erscheint.

Quelle: DLG