Pflanzenschutzmittelrückstände in Äpfeln: Ergebnisse des Jahres 2009

Im Lebensmittelinstitut Oldenburg wurden im Jahr 2009 insgesamt 155 Apfelproben aus 10 Herkunftsländern auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In 8 Proben, davon 5 Proben Äpfel aus biologischem Landbau, konnten keine Rückstände nachgewiesen werden. Gehalte oberhalb der rechtlich zugelassenen Höchstgehalte wurden in keiner Probe festgestellt.

Insgesamt 150 Äpfel aus konventionellem Anbau und 5 Bio-Proben wurden im Jahr 2009 im Lebensmittelinstitut Oldenburg auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. 111 Apfel-Proben kamen aus Deutschland, davon 92 aus Niedersachsen. Weitere Proben stammten aus Italien, Frankreich, Neuseeland, den Niederlanden, Brasilien, Chile, Argentinien, Polen und Spanien. Bei 4 Proben war das Herkunftsland nicht bekannt. Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen sind in Abbildung 1 zusammengefasst.

In 6 Apfelproben aus Deutschland sowie in jeweils einer Probe aus Argentinien und Neuseeland konnten keine Rückstände nachgewiesen werden – darunter die 5 Proben aus ökologischem Anbau mit der Herkunft Deutschland (3x), Neuseeland (1x) und Argentinien (1x). In 95% der Apfelproben konnten Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen werden. Überschreitungen der rechtlich festgesetzten Höchstgehalte wurden in keiner der Proben festgestellt.

Neben der Überprüfung der Einhaltung von Höchstmengen wird bei Proben aus Deutschland zusätzlich überprüft, ob die nachgewiesenen Rückstände aus einer zugelassenen Anwendung stammen. Eine Probe wies einen Wirkstoff auf, der in Deutschland für die Anwendung bei Äpfeln keine Zulassung hat. Aufgrund des geringen Wirkstoffgehalts in der Probe wurde auf eine Beanstandung verzichtet.

Mehrfachrückstände wurden in 81% der Äpfel bestimmt. In den meisten Proben wurden 1 bis 5 Wirkstoffe nachgewiesen. 2 Apfelproben aus Frankreich enthielt 8 bzw. 9 verschiedene Wirkstoffe (siehe Abbildung 2).

Insgesamt wurden 37 verschiedene Wirkstoffe in den Äpfeln nachgewiesen, am häufigsten die Fungizide Captan (123x) und Trifloxystrobin (71x) sowie das Insektizid Pirimicarb (25x). In 11 Proben wurde der Wachstumsregulator Ethephon bestimmt.

Hinweis zu Carbendazim

In Deutschland ist für Kernobst ein Thiophanat-methyl-haltiges Pflanzenschutzmittel zur Vorerntebehandlung gegen pilzliche Lagerfäulen zugelassen.

Der Wirkstoff Thiophanat-methyl baut sich ab zu Carbendazim. Bei analytischen Untersuchungen von Kernobst wird Carbendazim sehr häufig nachgewiesen, obwohl dieses Fungizid selbst nicht für diese Kultur zugelassen ist. Eine Erklärung für die häufigen Rückstandsbefunde kann der Abbau von Thiophanat-methyl zu Carbendazim sein. Dies bedeutet, dass der Nachweis von Carbendazim in Äpfeln nicht zwingend auf eine unzulässige Anwendung zurückzuführen ist. Auffällige Befunde müssen im Einzelfall geprüft werden.

Fazit

95% der untersuchten Apfelproben enthielten nachweisbare Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Die untersuchten Apfelproben gehören zu den häufiger mit Pflanzenschutzmittelrückständen behafteten Früchten. Erfreulicherweise musste keine Probe aufgrund einer Höchstgehaltsüberschreitung beanstandet werden.

Grafiken:
http://www.laves.niedersachsen.de/master/C61551945_N1245_L20_D0_I826.html

Quelle: LAVES