Aflatoxin-Untersuchungen 2009: Nach wie vor Höchstmengenüberschreitungen bei einigen Lebensmitteln

Das Lebensmittelinstitut Braunschweig untersucht regelmäßig verschiedene Lebensmittel auf Mykotoxine, so auch auf Aflatoxine. Neben der akuten Toxizität der Aflatoxine ist besonders die chronische Schädigung vor allem der Leber für den Menschen von Bedeutung. Sie sind nachweislich an der Entstehung von Leberkrebs bei Mensch und Tier beteiligt. Aflatoxin B1 zählt zu den stärksten, bisher bekannten, krebserzeugenden Substanzen. Aflatoxine werden vor allem in tropischen und subtropischen Regionen der Erde von bestimmten Pilzarten gebildet und kommen daher hauptsächlich in importierten Erzeugnissen wie z. B. Nüssen und Gewürzen vor.

Aufgrund der hohen Toxizität gibt es seit 1976 gesetzliche Höchstmengenregelungen in Deutschland. Zurzeit regeln die europäische Kontaminanten-Höchstgehalteverordnung (VO (EG) Nr. 1881/2006) und die nationale Mykotoxin-Höchstmengenverordnung (MHmV) unter anderem Aflatoxinhöchstgehalte in Lebensmitteln.

Erfreulich niedrige Gehalte bei Pistazien und Erdnüssen

Erdnüsse und Pistazien

Zu den hinsichtlich Aflatoxingehalten unauffälligen Lebensmitteln gehörten 2009 unter anderem Müsliriegel mit Nüssen, Getreidebratlinge, Sultaninen, Feigen, Datteln, Bananenchips sowie Tee für Säuglinge und Kleinkinder. Bei diesen Warengruppen waren Aflatoxine erfreulicherweise in der überwiegenden Mehrheit der Proben nicht oder allenfalls in Spuren nachweisbar.

Unter den europäischen Schnellwarnmeldungen sind häufig Erdnüsse und Pistazien mit hohen Aflatoxingehalten zu finden. Vornehmlich Erdnüsse aus Argentinien, China und Ägypten sowie Pistazien aus dem Iran sind hierbei auffällig. Erdnüsse aus den genannten Ländern gelangen hauptsächlich in die verarbeitende Industrie, weniger in den Einzelhandel. Die Untersuchungen bei den in Niedersachsen erhältlichen Pistazien (und auch erste Untersuchungen bei Erdnüssen Anfang 2010) ergaben erfreulicherweise kaum bzw. keine messbaren Aflatoxingehalte (Abbildung 2). Herkunftsländer waren bei den meisten Proben allerdings nicht angegeben.

In anderen Warengruppen wurden jedoch einige Proben aufgrund Höchstmengenüberschreitungen beanstandet.

Beanstandungen bei Haselnüssen, Basmatireis und Muskatnuss

Haselnüsse, Basmatireis, Muskatnuss

Rund 40 % der 33 untersuchten Haselnuss-Proben enthielten mehr als 2 µg/kg Aflatoxine. Verglichen mit ganzen Haselnusskernen waren die gemahlenen Produkte stärker belastet. Bei 6 Proben (gemahlene Haselnusskerne) führten Überschreitungen der gesetzlichen Höchstwerte des Gesamtaflatoxingehalts und/oder des Gehalts an Aflatoxin B1 zu Beanstandungen (Abbildung 2). Als Höchstmengen für viele Lebensmittel, darunter auch zum unmittelbaren Verzehr bestimmte Nüsse, sind für Aflatoxin B1 2 µg/kg und für den Gesamtaflatoxingehalt (Summe aus Aflatoxin B1, B2, G1 und G2) 4 µg/kg festgelegt (VO (EG) Nr. 1881/2006). Außerdem wurden 2009 drei Einfuhruntersuchungen bei Haselnussimporten aus der Türkei durchgeführt. Zwei dieser Importe wurden wegen Höchstmengen­überschreitungen zurückgewiesen und durften nicht in die EU eingeführt werden.

Besonders die 20 untersuchten Muskatnusspulver-Proben fielen durch insgesamt hohe Aflatoxingehalte auf (im Mittel 5,2 µg/kg, Details hier). Obwohl hier die gesetzlichen Höchstgehalte (Aflatoxin B1: 5 µg/kg, Gesamtaflatoxingehalt: 10 µg/kg) verglichen mit anderen Lebensmitteln höher liegen, wurden bei 5 Proben die Höchstwerte überschritten (Maximum 23,7 µg/kg).

Bei dem untersuchten Basmatireis wurden in 16 von 17 Proben Aflatoxine nachgewiesen (Mittelwert 1 µg/kg). Bei einer Probe wurde eine Beanstandung ausgesprochen (Abbildung 2).

Honig mit Nüssen im Glas

Nachdem im September 2009 im europäischen Schnellwarnsystem eine Meldung über hohe Aflatoxingehalte in „Honig mit Nüssen“ mit Ursprung in Deutschland veröffentlicht wurde, sollten gezielt die auf dem niedersächsischen Markt angebotenen Produkte auf Aflatoxine untersucht werden. Hierbei handelt es sich um Honig in Gläsern, in den dekorativ verschiedene Nüsse eingeschichtet sind. Da solche Produkte nur in Spezialgeschäften erhältlich sind, wurden lediglich zwei Proben eingesandt. In beiden Proben wurden allerdings Höchstmengenüberschreitungen festgestellt, die zur Beanstandung führten.

Quellen:

* Mücke, W., Lemmen, Ch.: Schimmelpilze: Vorkommen, Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen, 3. Aufl., ecomed, Landsberg am Lech, 2004.
* https://webgate.ec.europa.eu/rasff-window/portal/#
* Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 364 vom 20.12.2006, S. 5), zuletzt geändert durch VO (EU) Nr. 105/2010 (ABl. L 35 vom 06.02.2010, S. 7)
* Verordnung über Höchstmengen an Mykotoxinen in Lebensmitteln (Mykotoxin-Höchstmengen­verordnung – MHmV) vom 2. Juni 1999 (BGBl.  I S. 1248) zuletzt geändert durch Art. 17 VO zur Änd. lebensmittelrechtl. und tabakrechtl. Bestimmungen vom 22.02.2006 (BGBl. I S. 444)

Tabellen:
http://www.laves.niedersachsen.de/master/C61810643_N1245_L20_D0_I826.html

Quelle: LAVES