Erhöhte Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Goji-Beeren

Pestizide in asiatischen Trocken-Beeren über gesetzlichen Grenzwerten / Keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher / Landesregierung baut Druck auf Importeure und Lebensmittelunternehmen auf

„Obwohl keine direkte Gesundheitsgefahr für die Verbraucher besteht, sind die überhöhten Pestizidrückstände in asiatischen Goji-Beeren nicht zu tolerieren. Mit dem Kauf und dem Verzehr der Beeren möchten die Verbraucher etwas Gutes für ihr Wohlbefinden tun. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Mittwoch (3. März) in Stuttgart. Bei 13 von 15 Proben von getrockneten Goji-Beeren habe die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung im Januar und Februar dieses Jahres Auffälligkeiten festgestellt. Rückstände des Pflanzenschutzmittels ‚Acetamiprid‘ lagen teilweise deutlich über den gesetzlich zulässigen Höchstmengen. Die betroffenen Goji-Beeren wurden, soweit noch vorhanden, von den Behörden aus dem Handel genommen.

Getrocknete Goji-Beeren werden in der Werbung als asiatische ‚Wunderbeeren‘ angepriesen, die sich bei regelmäßigem Verzehr günstig auf die Gesundheit und auf ein jugendliches Aussehen der Konsumenten auswirken sollen. Goji-Beeren (Synonym: ‚Wolfsbeeren‘) stammen ursprünglich aus der traditionellen chinesischen Gesundheitslehre und haben sich in den westlichen Ländern zu einem Trend eines vermeintlich modernen Lebensstils entwickelt.

Werbung suggeriert teilweise falsches Bild von Goji-Beeren

„Die Ergebnisse zeigen, dass Goji-Beeren im konventionellen Anbau in China intensiv mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. In einer einzelnen Beeren-Probe wurden bis zu 19 verschiedene Pestizide nachgewiesen“, sagte Köberle. Die baden-württembergischen Untersuchungsergebnisse würden jedenfalls den teilweise idealisierenden Werbeaussagen zur Goji-Beere deutlich widersprechen. In der Vielzahl der Fälle sei es vermutlich nicht so, dass wilde Goji-Beeren an den Steilhängen des tibetanischen Hochlands von der einfachen Landbevölkerung als Zubrot zum Lebensunterhalt gepflückt würden. Vielmehr müsse von der Erzeugung in größeren landwirtschaftlichen Betrieben in den Weiten Chinas ausgegangen werden. Offensichtlich habe man unter den Erzeugern von Goji-Beeren recht großzügige Vorstellungen, was die Sicherheit von Lebensmitteln anbelange. Auf jeden Fall seien deren Produkte im Falle der untersuchten Goji-Beeren nicht mit dem geltenden deutschen und europäischen Lebensmittelrecht in Einklang zu bringen.

Land kündigt weitreichende Maßnahmen an

„Die aktuellen Höchstmengenüberschreitungen werden nicht ohne Konsequenzen für die Importeure von Goji-Beeren bleiben. Nachdem bereits im Jahr 2009 einige Importeure auffällig geworden sind, wird sich Baden-Württemberg nun in Berlin und Brüssel für gezielte Einfuhrkontrollen von Goji-Beeren aus China stark machen“, betonte Minister Köberle. Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass die geltenden Schutzvorschriften eingehalten würden. Das Land werde deshalb von den Lebensmittelunternehmen entsprechende Eigenkontrolluntersuchungen auf Pestizidrückstände fordern. Es müsse sichergestellt sein, dass nur einwandfreie Ware in den Handel und somit in die Hände der Verbraucher gelange. Ware, die für den europäischen Markt nicht verkehrsfähig sei, müsse bereits bei der Ankunft in den hiesigen Überseehäfen untersucht und abgefangen werden können. Hier seien die Importeure in der Pflicht.

Auch bei exotischen Lebensmitteln stehen die Sicherheit und der Schutz der Verbraucher im Vordergrund. Die Lebensmittelüberwachung im Land werde sich in Abstimmung mit den anderen deutschen Ländern und dem Bund auch in nächster Zeit verstärkt mit der Untersuchung von getrockneten Goji-Beeren beschäftigen und die Kontrollen weiter fortsetzen.

Schaler Geschmack bleibt

„Keine der untersuchten Proben der Goji-Beeren musste auf Grund der festgestellten Rückstände als gesundheitlich bedenklich eingestuft werden“, erklärte Köberle. Verbraucher, die bereits gekaufte Goji-Beeren schon verzehrt hätten, müssten deshalb nicht mit Gefahren für ihre Gesundheit rechnen. Ob der von der Werbung suggerierte Wohlfühl-Aspekt gegeben sei, könne der Verbraucher vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse selbst beurteilen. Auf jeden Fall könne man mit dem Verzehr eines Apfels aus heimischer Produktion einen größeren Gewinn für Gesundheit und Wohlbefinden erzeugen, als mit dem Konsum von zweifelhaften Goji-Beeren aus Fernost. Offensichtlich haben die Produzenten und Importeure im Hinblick auf die Sicherheit der von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte, so Köberle, ihre Hausaufgaben noch nicht erledigt.

Beim Kauf von Goji-Beeren sollten die Verbraucher gezielt nach rückstandsfreier Ware fragen und sich vom Einzelhändler entsprechende Zertifikate über Eigenkontrollen der Importeure und Lebensmittelunternehmen vorlegen lassen. Auf jeden Fall sei vom undifferenzierten und gedankenlosen Kauf von Goji-Beeren derzeit eher Abstand zu nehmen.

Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit findet sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter Icon www.mlr.baden-wuerttemberg.de .

Details zu der Untersuchung der Goji-Beeren können auf der Internetseite der Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Baden-Württemberg unter Icon www.ua-bw.de abgerufen werden.

Quelle: MLR Baden-Württemberg