Auf den ersten Blick zu erkennen: Einheitliches EU-Biosiegel für Lebensmittel

Wein aus Spanien, Obst und Gemüse aus Italien, Marmelade aus Großbritannien oder Eier aus den Niederlanden: Wer beim Kauf von ausländischen Lebensmitteln speziell auf Bioqualität Wert legt, kann Produkte aus ökologischem Anbau künftig besser erkennen: Ab 1. Juli müssen verpackte Biolebensmittel, die innerhalb der Europäischen Union produziert und verkauft werden, mit einem einheitlichen EU-Biosiegel gekennzeichnet werden. Das deutsche Biosiegel kann weiterhin mit den Zeichen hiesiger ökologischer Anbauverbände – etwa von Demeter oder Bioland – und dem Europäischen Logo zur gemeinsamen Kennzeichnung von Lebensmitteln verwendet werden.

Aber auch in Italien oder Frankreich können Verbraucher nun Bioprodukte anhand des europaweit einheitlichen Siegels auf den ersten Blick erkennen. „Ganz gleich, ob es sich um das neue übergeordnete oder um heimische Biosiegel handelt: Sämtliche Logos müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen und stehen für einen Mindeststandard bei Biolebensmitteln“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Damit die weiterhin existierende Vielzahl von Zeichen, Siegeln und Marken bei europäischen Bioprodukten den Käufern nicht den Durchblick erschwert, liefert die Verbraucherzentrale hierzu die nötige Orientierung:

Ein Siegel für alle: Lebensmittel aus biologischem Anbau konnten Verbraucher in Deutschland bislang anhand des nationalen sechseckigen Biosiegels erkennen. In den europäischen Nachbarländern fehlte ein solches Biozeichen bisher. Zur besseren Orientierung wird deshalb die Öko-Kennzeichnung in der Europäischen Union verbessert – und zwar für sämtliche Lebensmittel, deren Zutaten zu mindestens 95 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Das EU-Biosiegel garantiert, dass die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung, wie Gentechnikfreiheit, artgerechte Tierhaltung oder Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, bei der Herstellung eingehalten worden sind.

Garantierte Kontrolle: Zu erkennen ist das EU-Biosiegel an zwölf weißen Sternen auf grünem Grund, die sich zu einem stilisierten Blatt formieren. Unterhalb des Logos ist ein vorgeschriebener Code für die Kontrolle platziert. Dieser setzt sich zusammen aus dem Kürzel des Mitgliedsstaates, dem Begriff „Bio“ oder „Öko“ in der jeweiligen Landessprache und der Referenznummer der Kontrollstelle. Außerdem muss angegeben werden, ob das Produkt aus EU-Landwirtschaft oder Nicht-EU-Landwirtschaft stammt. Nur wenn alle Rohstoffe aus einem Erzeugerland stammen, darf es namentlich genannt werden. Ansonsten finden Verbraucher nur den vagen Hinweis „EU-Landwirtschaft oder Nicht EU-Landwirtschaft“, der nicht sehr hilfreich ist.

Ausnahmen: Biolebensmittel aus Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen nicht mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden. Eine freiwillige Kennzeichnung importierter Ware ist jedoch möglich. Auch lose Bioware ist von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung von ökologischen Lebensmitteln gibt es im Internet unter www.allesoeko.net und im Faltblatt „Alles öko?“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Infoblatt ist kostenlos erhältlich in ihren lokalen Beratungsstellen.

Hinweis für Redaktionen: Das Logo zum EU-Biosiegel kann unter www.vz-nrw.de/link751551A.html heruntergeladen werden.

Quelle: VZ NRW