Essen und Trinken im Restaurant: Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps

Wer hat es noch nicht erlebt, die Suppe ist kalt, das Schweinesteak noch blutig oder gar eine Raupe guckt unter dem Salatblatt hervor. Zum Glück ist das nicht der Alltag im Restaurant.

„Der Wirt ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Speisen und Getränke in mangelfreier Qualität und Zubereitung zu liefern“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ist dies nicht der Fall, sollte man sich nicht scheuen, zu reklamieren. Der Wirt muss den Mangel dann zunächst beheben, also das Steak durchbraten oder den Salat umtauschen. Weigert er sich, kann der Gast den Preis herabsetzen, sofern er überhaupt noch weiter essen will. Er ist dann nur zur Zahlung in Höhe des Einkaufspreises verpflichtet. Wem der Appetit endgültig vergangen ist, der darf das Essen ohne Bezahlung zurückgehen lassen.

Überlange Wartezeiten muss keiner in Kauf nehmen. Kommt das Essen erheblich zu spät auf den Tisch, kann der Preis herabgesetzt werden. Nach einem Urteil des Landgerichtes Karlsruhe kann die Rechnung um 30 % gekürzt werden, wenn man mehr als eineinhalb Stunden warten muss. 30 Minuten sind aber hinzunehmen.

„Auf die abschließende Rechnung braucht niemand lange zu warten“, sagt Schmidt. Reagiert der Kellner trotz mehrfacher Bitte nicht, kann die Rechnung an der Theke bezahlt werden. Verlässt man das Lokal, ohne zu bezahlen, könnte das als Zechprellerei angesehen werden.

Für die Garderobe haftet der Wirt meist nicht, wenn der Gast die Garderobe von seinem Tisch aus sehen kann. Ist dies nicht möglich, muss der Wirt für den Verlust einstehen. Das gilt auch dann, wenn er seine Haftung durch ein Schild „Für Garderobe wird nicht gehaftet“ ausschließen will.

Rutscht ein Gast aus Unaufmerksamkeit aus oder stolpert, kann er den Wirt nicht dafür verantwortlich machen. Allerdings muss dieser vor besonderen Gefahren warnen, beispielsweise wenn eine Schwelle an der Tür ist oder der Fußboden zu glatt gewienert wurde. Tut er das nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig.

Quelle: VZ Sachsen