Ist Saft gleich Saft?

Keineswegs! Wer einen genauen Blick ins Fruchtsaftregal wirft, stellt schnell fest, dass es unterschiedliche Arten fruchthaltiger Getränke gibt. Das juice news-Redaktionsteam hat sich die gesetzlichen Vorschriften angeschaut und zusammengefasst: Fruchtsäfte sind flüssiges Obst, sie bestehen zu 100 Prozent aus Frucht und sonst nichts. Fruchtnektare enthalten je nach Fruchtart zwischen mindestens 25 und 50 Prozent Fruchtanteil sowie Wasser und/oder Zucker. Detailliert festgelegt sind die Fruchtgehalte in der Fruchtsaft-Verordnung. Darüber hinaus werden alle Produkte entsprechend dieser Vorschrift gekennzeichnet. So kann man also feststellen beim Blick auf das Etikett um welches Produkt es sich handelt. (Weitere Informationen werden hier angeboten.) Denn: Was drauf steht muss auch drin sein.

Orangensaft oder Apfelsaft beispielsweise bestehen aus 100 Prozent Frucht. Holundernektar hat mindestens 50 oder Schwarzer Johannisbeernektar einen Fruchtgehalt von mindestens 25 Prozent. Für Fruchtsaft und Fruchtnektar regelt die Fruchtsaftverordnung Herstellung und Kennzeichnung. Mehr Informationen finden Sie hier.

Warum unterscheidet man überhaupt Fruchtsaft und Fruchtnektar? Die Fruchtarten sind in ihren Anteilen an Fruchtsäure und Fruchtfleisch unterschiedlich. Gerade das ist bei der Saftherstellung jedoch sehr wichtig. Bananen oder Pfirsiche z. B. sind als Fruchtsaft nicht trinkbar, weil sie zu dickflüssig sind. Sauerkirschen oder Johannisbeeren sind wegen ihres hohen Säuregehaltes als reiner Saft nicht jedermanns Geschmack. Deshalb bietet der Gesetzgeber an, solche Früchte mit Zucker und/oder Wasser als Fruchtnektare herzustellen. Dabei sind die Mindestfruchtgehalte je Fruchtart vorgeschrieben.

Der Blick auf das Etikett gibt also immer darüber Auskunft, ob es sich um Fruchtsaft oder Fruchtnektar handelt.

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Quelle: VdF