BfR hält Einschätzung von Greenpeace für fehlerhaft
Von den Pestizidrückständen in Johannisbeeren, die in einer von Greenpeace veranlassten Untersuchung nachgewiesen wurden, geht kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) teilt hier die Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). „Die Bewertung der gemessenen Pestizidrückstände durch Greenpeace entspricht nicht den Kriterien einer wissenschaftlichen Risikobewertung“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. So legt die Umweltschutzorganisation ihrer Bewertung unrealistische Verzehrsmengen zugrunde. Sie geht davon aus, dass ein Kind sein Leben lang täglich 500 Gramm Johannisbeeren verzehrt.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte im Juli Ergebnisse einer Untersuchung von Pestizidrückständen in Johannisbeeren veröffentlicht. Die Organisation sieht die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch einige der untersuchten Proben gefährdet. Das BfR hat wiederholt Anfragen zu dieser Einschätzung bekommen und sie daraufhin geprüft.
Wird ein potenzielles Risiko durch einen Stoff in einem Lebensmittel bewertet, muss nicht nur der Gehalt des Stoffes im Lebensmittel gemessen werden, sondern auch ermittelt werden, welche Mengen des Lebensmittels Verbraucher durchschnittlich verzehren. Im aktuellen Fall geht Greenpeace in seiner Einschätzung davon aus, dass ein Kind sein Leben lang täglich 500 Gramm Johannisbeeren verzehrt. Amtlich erhobene Verzehrsdaten zeigen aber, dass die durchschnittliche tägliche Verzehrsmenge von Johannisbeeren für Kinder bei nicht mehr als 2,3 Gramm liegt. Selbst bei einmaligem Verzehr einer großen Portion ist von nicht mehr als 150 Gramm für Kinder und 167 Gramm für Erwachsene pro Tag auszugehen. Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen also über Johannisbeeren deutlich geringere Mengen an Pestizidrückständen auf als von Greenpeace behauptet.
Einer wissenschaftlich belastbaren Einschätzung eines chronischen Risikos durch Pflanzenschutzmittelrückstände wird der so genannte ADI-Wert zugrunde gelegt, die tägliche Aufnahmemenge eines Stoffes, die ein Leben lang akzeptabel ist. Der ADI-Wert ist ein toxikologischer Grenzwert, der in der Regel bereits einen 100-fachen Sicherheitsabstand beinhaltet. Berücksichtigt man realistische Verzehrsmengen an Johannisbeeren, wird der ADI-Wert für die nachgewiesenen Pestizidrückstände nicht – wie von Greenpeace behauptet – überschritten, sondern zu weniger als einem Prozent ausgeschöpft.
In den untersuchten Proben wurden Rückstände mehrerer Pflanzenschutzmittel nachgewiesen, so genannte Mehrfachrückstände. Greenpeace bewertet diese Rückstände summarisch, indem die Ausschöpfung des jeweiligen ADI-Wertes für alle nachgewiesenen Pestizide in einer Probe berechnet und addiert wird. Zwar kann diese Methode aus wissenschaftlicher Sicht nur einen ersten Schritt darstellen und wird vom BfR für die Bewertung von Mehrfachrückständen nicht empfohlen. Wendet man sie aber dennoch an, gelangt man auf Basis der realistischen Verzehrsmengen zu dem Schluss, dass der Summen-ADI-Wert ebenfalls zu weniger als einem Prozent ausgeschöpft wird. Ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht also nicht.
Weitere Informationen:
http://www.bfr.bund.de/cm/208/abschaetzung_der_verbraucherexposition_durch_pestizidrueckstaende_in_johannisbeeren.pdf
Information Nr. 035/2010
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Quelle: BfR