Wie wird die Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen in Europa reguliert?

Ein echter gemeinsamer Markt für Lebensmittelprodukte könnte ohne harmonisierte Regeln für Zulassung und Einsatz beim Gebrauch von Zusatzstoffen nicht existieren. Im Jahre 1989 nahm die Europäische Gemeinschaft eine Rahmendirektive (89736/EC) an, die die Kriterien für Additive festsetzt und die Annahme von drei technischen Direktiven vorsah: Direktive 94/35/EC über Süßungsmittel, Direktive 94/36/EC über Farben und Direktive 95/2/EC über andere Additive als Süßungsmittel und Farben. Diese drei Direktiven bilden eine Liste der Zusatzstoffe, die (unter Ausschluss der anderen) benützt werden, und legen fest, in welchen Lebensmitteln und welcher maximalen Höhe sie angewandt werden können. Die erforderliche Reinheit dieser Zusatzstoffe ist in Direktiven festgelegt, welche die speziellen Reinheitskriterien definieren.

Quelle: EUFIC – Stand: 06/2008