Deutsche Pflaumen nur sehr gering mit Pflanzenschutzmittelrückständen belastet

RLV: ohne Bedenken zu genießen!

Deutsche Pflaumen sind gesund und sicher. Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) hin und beruft sich auf die Ergebnisse der QS Qualität und Sicherheit GmbH. Demnach seien in 70 von 100 Proben gar keine Pflanzenschutzmittelrückstände und in 29 Proben äußerst geringe Rückstände gefunden worden. Lediglich eine Probe habe eine Überschreitung des Rückstandhöchstgehaltes aufgewiesen.

Der betreffende Betrieb ist nach RLV-Angaben für die Vermarktung im QS-System gesperrt worden und man habe darüber hinaus ein Sanktionsverfahren eingeleitet. Weiter macht der RLV darauf aufmerksam, dass es strenge gesetzliche Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände gibt, die in zahlreichen Untersuchungen und Versuchen wissenschaftlich festgelegt wurden. Die Höchstgehalte seien gesetzlich festgesetzte Vorsorgewerte. Dabei würden hundertfache Sicherheitszuschläge garantieren, dass selbst bei Erreichen dieser Höchstgehalte keine Gesundheitsgefahren für die Verbraucher bestünden, hebt der RLV hervor. Auch der vor kurzem erschienene EU-Bericht zu Pestizidrückständen in Lebensmitteln, der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zusammengestellt wurde, belege, dass deutsches Obst und Gemüse im Vergleich zu den anderen EU-Herkünften sowie aus Ländern außerhalb der EU die Spitzenposition einnimmt und nahezu rückstandsfrei ist.

Landwirte dürfen nach RLV-Angaben Pflanzenschutzmittel nur anwenden, wenn diese nach strengen Zulassungsprüfungen durch staatliche Behörden erlaubt wurden. Zudem würden die Untersuchungsmethoden immer besser und genauer, weshalb heute minimalste Spuren an Rückständen festgestellt werden. Das plakative Beispiel des Auffindens eines Zuckerstückes im Bodensee zeige die Leistungsfähigkeit der Analytik, die dem Verbraucher Sicherheit vermitteln und keine Ängste erzeugen müsste.

Obstbauern, die Pflaumen und Zwetschgen aus eigener Produktion anbieten, finden Verbraucher im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de.

Quelle: RLV