Die Ernte veredelt genießen: Richtig Einfrieren und Einkochen

Verbraucherzentrale Sachsen gibt Auskunft über Konservierungs- und Veredelungsverfahren

Kleingärtner berichten wieder voller Stolz, dass etwas gewachsen ist. Denn was im Frühjahr Steckling, Saatgut oder farbenfrohe Blüte war, kann jetzt geerntet werden. Je nach Umfang der kleinbäuerlichen Freizeiterfolge wird früher oder später klar, dass ein ausschließlicher Frischverzehr unmöglich ist.

„Einfrieren und Einkochen sind sowohl im privaten Haushalt als auch in der Industrie die gängigen Verfahren, um mikrobiellem Verderb Einhalt zu bieten“, informiert Jens Luther von der Verbraucherzentrale Sachsen. Daneben erfreuen sich das Zuckern von Früchten, wie es bei Marmeladen der Fall ist, und das saure Einlegen von Gemüse großer Beliebtheit. Eine andere Methode ist das Konservieren in Alkohol. Der Rumtopf ist hier wahrscheinlich das bekannteste Beispiel. Die haltbarmachenden Wirkungen sind je nach Verfahren sehr unterschiedlich. „Das Ziel ist immer gleich“, meint Jens Luther. „Schließlich sollen Bakterien zerstört und am Wachstum gehindert werden“.

Eher veredelnden Charakter hat der Alkohol beim Herstellen von Weinen und Likören. „Hier geht es nicht so sehr darum, die Frucht oder gesundheitsförderliche Inhaltsstoffe zu erhalten, viel mehr sind Beeren Trauben und Co. Ausgangsstoff für neue Produkte“, so Jens Luther.

Diese Verarbeitungswege konservieren somit die Erntefreuden, und bei einer ausgewogenen Lebensmittelauswahl kann der Hobby-Lebensmitteltechnologe seine Gartenfreunde sogar über den Herbst hinaus genießen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt am Ernährungstelefon Auskunft zu Haltbarmachungs- und Verarbeitungsverfahren in der Erntezeit. Unter der Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.) werden jeweils montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen zu Ernährungsthemen beantwortet. Termine für die persönliche Beratung können unter der Rufnummer 0180-5-797777 (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.) vereinbart werden.

Quelle: VZ Sachsen