Herkunft, Geschmack, Tradition

Trotz seiner zahlreichen Löcher wiegt das mühlsteinförmige Exemplar bis zu 100 Kilo. Dieses Schwergewicht, der Allgäuer Emmentaler, ist das Ergebnis von 150 Jahren Käserei-Erfahrung. Heute wird dieser Rohmilchkäse ausschließlich im Allgäu hergestellt und auch die Zutaten stammen aus dieser Region.

Verglichen mit dem großen Emmentaler sind die bekannten Nürnberger Rostbratwürste regelrechte Winzlinge. Die fingerlangen Leckerbissen wiegen höchstens 25 Gramm. Allerdings haben sie mit dem Allgäuer Emmentaler eines gemeinsam: Beide gehören zum exklusiven Kreis der EU-weit geschützten Lebensmittel und Agrarprodukte.

Je nach Eigenschaft können regionale Köstlichkeiten als „geschützte Ursprungsbezeichnung“, „geschützte geografische Angabe“ oder „garantiert traditionelle Spezialität“ im Register der EU eingetragen und damit vor Nachahmung geschützt werden. Aus Deutschland sind derzeit 42 Produkte bei der EU registriert.

Dazu gehören neben Allgäuer Emmentaler und Nürnberger Rostbratwürsten zum Beispiel auch Lübecker Marzipan, Nürnberger Lebkuchen, Thüringer Rostbratwurst und Schwarzwälder Schinken. Aus unseren Nachbarländern sind bekannte Gaumenfreuden wie Südtiroler Speck, Budweiser Bier aus der Tschechischen Republik oder die Kalamata Olive aus Griechenland in das EU-Register eingetragen.

Insgesamt sind rund 750 Lebensmittel und Agrarerzeugnisse aus 21 EU-Staaten geschützt. Die Palette reicht von Käse, Fleisch und Fleischerzeugnissen, Fisch und Schalentieren über Obst, Gemüse, Oliven, Essig und öl bis hin zu feinen Backwaren und Bier.

Der besondere Reiz regionaler Gaumenfreuden Mit dem Schutz gibt die EU-Kommission dem Verbraucher eine Orientierungshilfe: „Angesichts der Vielfalt der im Handel befindlichen Erzeugnisse und der Menge der vorhandenen Produktinformationen sollte dem Verbraucher eine klar und knapp formulierte Auskunft über die Herkunft des Erzeugnisses gegeben werden, damit er die beste Wahl treffen kann“, heißt es aus Brüssel.

„Mit geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen wird kenntlich gemacht, dass ein Erzeugnis aus einem bestimmten Gebiet stammt und ein Zusammenhang zwischen der Qualität, dem Renommee oder den Besonderheiten des Erzeugnisses und seinem geografischen Ursprung besteht.“

Viele der EU-weit geschützten Produkte werden nach traditioneller Rezeptur hergestellt. Und das schmeckt man. So ist beispielsweise in Lübecker Marzipan der Mandelanteil besonders hoch.

Unabhängige Einrichtungen prüfen regelmäßig, ob die festgelegte Rezeptur auch eingehalten wird. Deshalb können sich Verbraucher garantiert darauf verlassen, dass Lübecker Marzipan stets das gleiche Geschmackserlebnis bietet – egal, ob sie es in Lübeck, Frankfurt oder Stuttgart kaufen.

Neben der Rezeptur können aber auch klimatische und geografische Eigenarten der Region den Geschmack der Produkte auf besondere Weise prägen, so zum Beispiel beim Schwarzwälder Schinken. Die trockene Luft, verbunden mit den klimatischen Verhältnissen im Schwarzwald, spielt bei der dreiwöchigen Schinkenreifung eine wichtige Rolle. Die Kalträucherung über heimischen Tannenhölzern gibt dem Schinken seinen typischen Geschmack.

Der charakteristische Geschmack, die besondere Herstellung und eine lange Tradition lassen jedes der EU-weit geschützten Lebensmittel zum außergewöhnlichen kulinarischen Erlebnis werden. Gerade im Zeitalter von Convenience- und Fertigprodukten haben urtypische regionale Gaumenfreuden ihren ganz speziellen Reiz. Sie präsentieren die Vielfalt des nationalen Warenkorbs. Mit dem Eintrag in das EU-Register wird diese Vielfalt bewahrt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.geo-schutz.de.

Quelle: CMA – Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH