Kölsch

Bereits im Jahre 1963 hat das Landgericht Köln festgestellt, dass Kölsch nicht nur eine Biersorte ausweist, sondern auch herkunftsbezogen ist. Im Jahre 1985 schufen die im Kölner Brauerei-Verband zusammengeschlossenen 24 Kölschbrauer die „Kölsch-Konvention“, Wettbewerbsregeln des Kölner Brauerei-Verbandes, abgesegnet vom Bundeskartellamt (Bundesanzeiger vom 25.06.1985).

Bei der Bezeichnung Kölsch handelt es sich seit jeher um eine qualifizierte geographische Herkunftsbezeichnung für helles, hochvergorenes, hopfenbetontes, blankes, obergäriges Bier. Es ist hergestellt nach den Bestimmungen des deutschen Reinheitsgebots und hat einen Stammwürzgehalt von 11,0 bis 12,5 Gew.-Prozent sowie einen Gehalt an Bitterstoffen im Bier von 15 bis 30 EBC. Der Herkunftsbereich von Kölsch ist das Stadtgebiet von Köln. Zum Herkunftsbereich gehören darüber hinaus diejenigen Brauereien außerhalb des Stadtgebiets, die an der Bezeichnung „Kölsch“ bereits vor Inkrafttreten der Wettbewerbsregeln einen wertvollen Besitzstand erworben hatten.

Laut der Kölsch-Konvention setzen sich die Hersteller von „Kölsch“ dafür ein, dass das Bier nur in der so genannten und üblicherweise verwendeten „Kölsch-Stange“, dem einzig gebräuchlichen Kölsch-Glas, zum Ausschank kommt.

Zusammensetzung:
Wasser, helles Gerstenmalz, teilweise helles Weizenmalz, Hopfen und obergärige Reinzuchthefe

Name der Schutzgemeinschaft:
Kölner Brauerei-Verband e. V., Lungengasse 48-50, 50676 Köln

Quelle: CMA – Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH