Münchener Bier

Der Begriff „Münchener Bier“ umfasst alle ober- und untergärigen Biere, die im Stadtgebiet Münchens gebraut werden. Dazu gehören u. a. Lager-, Export, Weizen-, Pils-, Märzen-, Bock- und Doppelbockbiere. Besonders gern wird Münchener Bier zur Brotzeit getrunken, häufig in einem traditionellen Biergarten.

Münchener Bier wird aus Wasser und geschrotetem Malz – je nach Biersorte in unterschiedlicher Malzschüttung – hergestellt. Das Wasser stammt aus der Münchener Schotterebene, aus im Stadtgebiet liegenden Tiefbrunnen. Die aus Wasser und Malz entstandene Maische wird im Sudhaus unter ständigem Rühren auf verschiedenen Temperaturstufen unterschiedlich lange erhitzt.

Nach dem Läutern (Trennen der löslichen von den unlöslichen Bestandteilen) wird die gewonnene Bierwürze unter Zugabe von vorwiegend bayerischem Hopfen ca. 1-2 Stunden gekocht. Nachdem die festen Bestandteile von der Flüssigkeit getrennt wurden, wird die noch heiße Bierwürze abgekühlt und in die Gärkeller geleitet. Dabei wird Hefe aus speziellen Reinkulturen zugeführt.

Bei der anschließenden Vergärung, die ca. 4,8 Tage andauert, wandelt die Hefe den gelösten Malzzucker in ca. 1/3 Alkohol, 1/3 Kohlendioxid und 1/3 geschmacksbestimmenden Restextrakt um. Von dem so entstandenen Jungbier wird die vorhandene Hefe getrennt und das Bier wird in Lagertanks gepumpt. Dort erhält es bei der Nachgärung bei kalten Temperaturen seinen unverwechselbaren Geschmack und seine volle Reife. Das Jungbier reichert sich dabei auf natürliche Weise mit Kohlensäure an.

Die Geschichte des Münchener Bieres ist eng mit dem Bayernherzog Ludwig dem Strengen verbunden. In dessen Saalbuch aus dem Jahr 1280 ist genau aufgelistet, welche Steuern von den Münchener Brauern an den Herzog zu zahlen waren. Bier war zu jener Zeit ein Getränk des täglichen Bedarfs. Es wurde auch als Kraft- und Heiltrunk angesehen.

Einen ersten Brausatz hinsichtlich der Inhaltsstoffe erließ der Münchener Stadtrat im Jahr 1453. Er schrieb fest, dass Bier und Greußing „nur allein von Gersten, Hopfen und Wasser und sonst nichts darein“ zu sieden und zu brauen sei. Am 30. November 1487 erließ Herzog Albrecht IV. das sog. „Münchener Reinheitsgebot“, das im Jahr 1516 auf die zusammengefassten Teilherzogtümer München und Landshut ausgeweitet wurde.

Um 1900 gab es 27 Brauereien in München. Ca. 30 Jahre später waren es nur noch zwölf und im Zweiten Weltkrieg wurden die Brauerein fast völlig ausgebombt. Heute wird in sechs großen Traditionsbrauereien Münchener Bier gebraut.

Zusammensetzung: Wasser, Hopfen, Malz, Hefe

Name der Schutzgemeinschaft:
Verein Münchener Brauereien e. V., Oskar-von-Miller-Ring 1, 80333 München

Quelle: CMA – Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH