Kalorienreduzierte Getränke: light, zero oder diät?

Kalorienreduzierte Limonaden werden immer beliebter. Der Verbrauch pro Kopf und Jahr stieg von 9,2 Litern im Jahr 2008 auf 13,1 Liter im Jahr 2009.

Was steckt dahinter?

Bei diesen Getränken wird Zucker ganz oder teilweise durch Süßstoffe und/oder Zuckeraustauschstoffe ersetzt und somit der Kaloriengehalt reduziert. Vor allem Erfrischungsgetränke wie Limonaden und Fruchtsaftgetränke gibt es als kalorienreduzierte Versionen in Form von „Light“-, „Zero“- und „Diät“-Produkten.

Begriffserklärung aus der Health Claims-Verordnung

„leicht“ oder „light“

Trägt ein Lebensmittel die Angabe „leicht“ oder Bezeichnungen mit der gleichen Bedeutung, muss es den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Angabe ist nur zulässig, wenn der Anteil eines Nährstoffs im Vergleich zu einem ähnlichen Produkt um 30 % gesenkt wurde. Außerdem muss ein Hinweis gegeben werden, welcher Nährstoff reduziert wurde.

„zuckerfrei“

Die Angabe „zuckerfrei“ oder Bezeichnungen mit der gleichen Bedeutung auf einem Lebensmittel ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter enthält.

Diät-Getränke müssen den Vorgaben der Diät-Verordnung entsprechen.

Hintergrundinformationen zu Süßstoffen

Süßstoffe sind praktisch kalorienfrei und haben eine vielfach höhere Süßkraft als Zucker. Daher werden Süßstoffe nur im Milligrammbereich eingesetzt, um den Zucker in kalorienreduzierten Lebensmitteln zu ersetzen. Sie zählen zu den Lebensmittelzusatzstoffen. Derzeit sind acht Süßstoffe in der Europäischen Union zugelassen.

Für jeden zugelassenen Süßstoff wurde jeweils eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) festgelegt. Die ADI-Werte liegen hauptsächlich zwischen 5 und 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Diese Menge kann ein Leben lang täglich aufgenommen werden, ohne dass unerwünschte Wirkungen zu erwarten sind.

Die Kennzeichnung der mit Süßstoff hergestellten Produkte ist EU-weit geregelt. Auf dem Etikett steht z. B. „mit Süßungsmittel“ bzw. beim Einsatz einer Süßstoffkombination „mit Süßungsmitteln“. Enthält ein Produkt sowohl Süßstoff als auch Zucker, lautet die Aufschrift: „mit einer Zuckerart und Süßungsmittel“ bzw. „mit Zuckerarten und Süßungsmitteln“. Die verwendeten Süßstoffe werden im Zutatenverzeichnis aufgelistet.

Sind kalorienreduzierte Getränke eine gute Wahl?

Süßstoffe werden häufig in Lebensmitteln eingesetzt, die nur in geringen Mengen verzehrt werden sollten. Dazu zählen Erfrischungsgetränke, Süßigkeiten und Desserts.

Kalorienreduzierte Getränke haben oft einen intensiven süßen Geschmack. Dieser prägt sich ein und kann die Vorliebe für andere süße Lebensmittel fördern. Außerdem beruhigen die Angaben „light“, „zero“ und „diät“ das Gewissen und verleiten zum Mehressen oder -trinken.

Süßstoffe sind für Kinder nicht empfehlenswert, da sie aufgrund ihres geringeren Körpergewichtes sehr viel schneller die ADI-Werte (akzeptable tägliche Aufnahmemenge) für Süßstoffe erreichen.

Tipps für den Getränkekauf

Viele Getränke werden mit Begriffen wie leicht, light, zero, zuckerfrei, kalorienarm, diät etc. beworben. Achten Sie bei diesen Produkten auf die Zutatenliste, denn der süße Geschmack kann anstatt durch Zucker auch durch Süßstoffe oder Zuckeraustauschstoffe erzielt werden.

Die Angabe „kalorienarm“ dürfen Getränke nur tragen, wenn sie weniger als 20 kcal pro 100 Milliliter enthalten. Trotzdem sollten Sie Ihren Flüssigkeitsbedarf nicht mit diesen Getränken decken, denn in 1,5 Litern stecken immerhin noch etwa 300 kcal. Das entspricht der Kalorienmenge von zwei Laugenbrezeln und einem kleinen Apfel.

Quelle:
LEL Schwäbisch Gmünd, Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum
http://www.ernaehrung-bw.info