Verbraucherzentrale NRW warnt vor gefährlich hohem Salzgehalt in Fertiggerichten

Oft unerkannt viel Salz in Mikrowellen-Menüs

Wer sich regelmäßig am Genuss von fix und fertig zubereite­tem Gulasch oder Geschnetzeltem in herzhafter Sauce erfreut, nimmt mit einem Tellergericht bereits die empfohlene Tagesmenge an Salz zu sich – so das alarmierende Ergebnis einer Stichprobe der Verbraucher­zentrale NRW.

Den Salzgehalt in Fertigmenüs für die Mikrowelle hatten die Verbrau­cherschützer im August/September in verschiedenen Supermärkten und Discountern genauer unter die Lupe genommen. Im Fokus standen 103 Tellergerichte mit Hausmannskost, deren Kalorien- und Hauptnährwerte in einer Tabelle auf der Verpackung aufgelistet waren. Lediglich bei sechs Packungen war ausdrücklich die Salzmenge für die jeweilige Rezeptur angegeben. Bei 84 Menüs stießen die Tester statt auf Salz lediglich auf den Natriumgehalt. Bei 13 Produkten suchten die Tester beides vergebens.

Innerhalb der Europäischen Union – also auch in Deutschland – muss die Salzmenge bei verarbeiteten Lebensmitteln bislang nicht auf der Verpackung verzeichnet werden. Stattdessen geben viele Hersteller die Salzmenge in Form des Natriumwerts – der nur ein chemischer Bestand­teil von Kochsalz ist – auf der Packung an. Dazu sind sie jedoch nicht verpflichtet. Fatale Crux hierbei: Wer sich über den Salzanteil im jeweili­gen Produkt informieren möchte, muss erst den Natriumwert mit dem Faktor 2,54 multiplizieren, um den wahren Salzgehalt zu erfahren.

„Nicht verbraucherfreundlich und höchst bedenklich“, geißelt die Ver­braucherzentrale NRW die bisherige Praxis. Ein hoher Konsum von Kochsalz sei Gift für den Blutdruck der Bevölkerung und erhöhe das Risiko gefährlicher Herz- und Kreislauferkrankungen: „Mit durchschnitt­lich 4,35 Gramm Salz liefert ein Tellergericht mehr als zwei Drittel der täglichen Maximalmenge von sechs Gramm für Erwachsene“, rechnen die Verbraucherschützer vor, „tatsächlich wird diese Menge in einigen Fällen schon beim Genuss einer Fertigmahlzeit locker erreicht.“
So enthielten in der Stichprobe etwa die von TV-Koch Schuhbeck krei­erten „Nürnberger Rostbratwürstchen auf Apfelkraut“ den Spitzenwert von 7,21 Gramm an salziger Würze. Sein „Backofenleberkäse in Braten­sauce“ wies gerade mal 0,2 Gramm weniger, nämlich 7,01 Gramm an Salz auf. Eine Portion „Schweinegulasch in pikanter Sauce“ der Han­delskette REWE deckte mit 6 Gramm exakt die höchstens empfohlene Tagesmenge ab.

Fertiggerichte werden von Konsumenten nicht nur wegen ihrer Rezeptur, sondern auch mit Blick auf den Kaloriengehalt ausgewählt. In punkto Salzmenge ist dies oftmals eine fatale Entscheidung: Bei der deftigen Hausmannskost im Test waren die Kalorien der einzelnen Gerichte eher niedrig, die Salzmenge hingegen viel zu hoch: bei 89 von 90 Mikrowel­len-Menüs weit mehr als doppelt so hoch, in 15 Fällen übertraf der genannte Salz- den Brennwert sogar um das Fünffache.

Einzige Orientierungshilfe für Verbraucher bislang, um sich über den Salzgehalt von Fertigmenüs zu orientieren: Neben dem Natriumgehalt wird eine Prozentangabe genannt, diese sollte nur wenig höher liegen als die entsprechende Prozentangabe neben den Kalorien. Produkte ganz ohne Angaben lässt man besser gleich im Supermarktregal liegen.

„Es ist für jeden Konsumenten, insbesondere jedoch für übergewichtige und ältere Personen, wichtig, dass der Salzanteil in allen Fertigprodukten deutlich reduziert wird. Zudem sollte dieser spezielle Wert zusätzlich zum Natriumgehalt auch deutlich auf den Verpackungen angegeben werden“, fordert die Verbraucherzentrale NRW ein präventives Umden­ken von der Lebensmittel verarbeitenden Industrie.

Ansprechpartnerin für die Redaktion: Angela Clausen, Tel: (02 11) 38 09 – 124

Eine Zusammenstellung mit druckfähigen Abbildungen gibt’s unter www.vz-nrw.de/salzgehalt, der Untersuchungsbericht ist unter www.vz-nrw.de/salzbericht nachzulesen.

Die Stichprobe zum Salzgehalt in Fertiggerichten wurde mit finanziellen Mitteln des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

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Quelle: VZ NRW