Aussagekraft von Länder-Herkunftskennzeichen von Lebensmitteln ist gering

Regional ist nicht gleich regional

Gesetzlich verbindliche Kriterien für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln fordern die Verbraucherzentralen. Nicht einmal bei öffentlich mitfinanzierten Landesprogrammen sei die regionale Herkunft der Produkte sichergestellt. In Schleswig-Holstein und Thüringen etwa müssten verarbeitete Produkte nur zur Hälfte aus Zutaten regionaler Herkunft bestehen. Das sind Ergebnisse einer Studie zur „Transparenzerhebung der regionalen Landesprogramme“.

Die Qualitäts- und Herkunftszeichen der Bundesländer sollen regionale Anbieter bei der Vermarktung ihrer Produkte unterstützen. Sie werden durch die Länder als Instrument der staatlichen Absatzförderung öffentlich gefördert. Oft werden die Landeszeichen als „Qualitätsprogramme“ bezeichnet, obwohl sie – neben der Herkunft – selten zusätzliche Qualitäten bieten. Ein Problem scheint auch in den Kontrollen und Sanktionen zu liegen, die sehr unterschiedlich geregelt sind und oft nicht als unabhängige Überprüfung gelten können.

Laut einer Umfrage des Forsa-Instituts achten 65 Prozent der Verbraucher beim Kauf ihrer Lebensmittel auf die regionale Herkunft, die oft teurer sind. Um Täuschungen und Irreführungen zu vermeiden, fordern Verbraucherzentralen – analog zum Bio-Zeichen – einheitliche Kriterien und einen gesetzlichen Rahmen für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln. Herkunft und Qualitätsangaben sollen klar definiert und geregelt werden. Aus der Produktkennzeichnung müsse deutlich hervorgehen, welche Region gemeint ist, auf welche Produktionsschritte sich die regionale Kennzeichnung/Bewerbung beziehen und welche Bestandteile tatsächlich aus der beworbenen Region stammten.  Beworbene Qualitäten müssten deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen (z. B. in den Bereichen Tierschutz, Klimaschutz, Ökostandard) und für Verbraucher eindeutig erkennbar sein.

Quelle: www.aid.de