Bayerisches Rindfleisch durch EU-Gütezeichen geschützt

Die Europäische Kommission hat für Rindfleisch aus Bayern das Gütezeichen „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ vergeben. Damit darf künftig nur noch Fleisch als „Bayerisches Rindfleisch“ oder „Rindfleisch aus Bayern“ bezeichnet werden, bei dem mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen wurde.

In der Europäischen Union können Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln und Agrarprodukten EU-weit gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden. Weitere geschützte Produkte aus Bayern sind unter anderen „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“, Nürnberger Rostbratwürste“ und „Schrobenhausener Spargel“.

Quelle: EU Kommission