Unternehmen täuschen mit Testsiegel der Stiftungen Warentest oder Ökotest

Nach Recherchen des Verbrauchermagazins „Markt“ im NDR Fernsehen werden Verbraucher bei vielen Produkten mit neuen Testsiegel-Tricks in die Irre geführt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt sich alarmiert und prüft jetzt die Möglichkeit von Abmahnungen in den von „Markt“ aufgedeckten Fällen.

„Markt“ hat stichprobenartig Produkte mit ausgewiesenen Testsiegeln eingekauft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband zur Überprüfung vorgelegt. Das Ergebnis ist erschreckend. Der Vorwurf der Verbraucherschützer: Viele Hersteller und Händler verstoßen gegen das Gesetz oder die Nutzungsbedingungen von Stiftung Warentest.

So werden Testsiegel einfach auf nicht getestete Produkte übertragen. Beispiele aus der Stichprobe von „Markt“: Die Rasierklingen des Herstellers Gillette und der „Bref Power Fettlöser“ der Firma Henkel. Beide werben mit einem Testsiegel, obwohl diese Produkte gar nicht getestet wurden. Bei Gillette wurden nicht die Klingen, sondern die Nassrasierer getestet. Und Testsieger ist nicht der „Bref Power Fettlöser“, sondern der „Bref Power Reiniger Kalk & Schmutz“. Für den Verbraucher ist das kaum zu entlarven. Der Jurist Winfried Ellerbrock von Stiftung Warentest ordnet dies als „unlautere Werbung“ ein. Die Firma Henkel hält die Bewerbung ihres „Bref Power Fettlösers“ für ausreichend und erklärt: „Es handelt sich um sogenanntes ‚Cross-Referencing‘, das marktüblich ist.“

Immer wieder werden Produkte auch mit veralteten Testsiegeln beworben. So trägt das „Frische Deo Sebamed“ ein Gütesiegel von 1994. Unrechtmäßig, denn 2007 gab es einen Folgetest. Laut Stiftung Warentest verstößt dies gegen ihre Nutzungsbedingungen, denn wenn sich die Testkriterien verändert haben, dürfen alte Siegel nicht mehr benutzt werden. Als Frist gilt hierfür der Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Testergebnisse. Sebamed hält die Werbung hingegen für rechtmäßig. Dennoch erklärt das Unternehmen „Markt“ gegenüber, man habe sich jetzt dazu entschieden, das Testergebnis auch aufgrund des Alters „bei dem anstehenden Produkt-Relaunch nicht mehr zu verwenden“.

Auch am Regal mancher Discounter wie zum Beispiel Lidl wird der Verbraucher mit Testsiegel-Werbung in die Irre geführt. Nach Recherchen von „Markt“ besonders beliebt ist die Methode mit dem Präsentierkarton. „Testen Sie auch den Testsieger“ steht zum Beispiel auf einem Shampoo-Karton. Dabei befinden sich in dem Karton verschiedene Shampoos eines Herstellers, auch solche ohne Testsiegel. Irreführend für den Verbraucher und damit unlautere Werbung, urteilt Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband: „Die Werbung steht so separat immer noch da, wenn gar kein Testsiegerprodukt mehr in dem Karton steht, so dass dann ganz klar eine Irreführung gegeben ist.“

Lidl hält die Auszeichnung für ausreichend und erklärt „Markt“ gegenüber: „… die Anbringung des Stiftung-Warentest-Logos auf den entsprechenden Produkten macht diese eindeutig erkennbar.“

Wie geschickt Hersteller und Händler vorgehen und ihre Kunden mit neuen Maschen in die Irre führen und wie die Verbraucher darauf reagieren, zeigt „Markt“ am Montag, 14. März, ab 20.15 Uhr im NDR Fernsehen.

Bei Rückfragen: NDR Fernsehen, Redaktion „Markt“, Tel.: 040/4156-4825, E-Mail: markt@ndr.de

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Quelle: NDR
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