Smoothies: verkappte Saftflaschen statt Fruchtspender

Smoothies, der beliebte Schluck Obst aus der Flasche, erobern Käufer und Kühlregale. Hersteller suggerieren mit einer fruchtig-peppigen Aufmachung und Angaben wie „Pure Frucht. Sonst nichts“ oder „100 % Frucht“ auf der Verpackung, dass ihre Produkte nicht aus herkömmlichen Fruchtsäften, sondern überwiegend aus Fruchtmark oder Fruchtpüree bestehen. Ein guter Smoothie sollte nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und der Verbraucherzentrale NRW auch mindestens zur Hälfte aus Obst­stückchen oder Fruchtpüree bestehen. In einem Test von 25 Pro­dukten der Verbraucherzentrale NRW entpuppte sich die Hälfte der Smoothies jedoch als verkappte Saftflaschen. „Statt der allgemein empfohlenen Portion Obst ist häufig simpler Saft die Hauptzutat von Smoothies“, kritisiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW das Untersuchungsergebnis.

Im Februar hatte die Verbraucherzentrale NRW bei zwölf Herstellern die Zutatenliste von insgesamt 25 Produkten unter die Lupe genom­men: Zwölf Smoothies enthielten statt der Menge des empfohlenen Fruchtpürees einen Saftanteil von mehr als 50 Prozent. Fünf Pro­dukte ließen die Bestandteile an Saft völlig im Dunklen. Saftspitzen­reiter im Smoothie-Gewand war der „Mango-Ananas-Frucht-Traum-Smoothie“ von Marwit. Bei diesem Obst-Mix konnten Fans von Fruchtstückchen nur träumen, denn der Smoothie bestand zu hundert Prozent aus Saft.

Aber nicht nur ein hoher Saftanteil schmälert die Qualität: Die Her­steller rücken auf der Verpackung auch gerne attraktive und exo­tische Früchte in den Vordergrund, die dem Käufer eine reizvolle Geschmacksrichtung anzeigen sollen. Bei ihrer Probe hat die Ver­braucherzentrale NRW deshalb auch das Verhältnis der ange­gebenen Fruchtanteile untereinander gecheckt: Bei fast 90 Prozent der Smoothies stach den Testern ein geringer Anteil an besonders hervorgehobenen Früchten ins Auge. So lockte der dunkelrote Smoothie der Firma Innocent auf der Flasche mit „Smoothie: Obst zum Trinken Brombeere, Erdbeere & Boysenbeere“. Tatsächlich besteht der größte Anteil darin jedoch zu 37,4 Prozent aus Apfelsaft und zu 20 Prozent aus Bananen. Gerade mal 8 Prozent Brombeeren, 9 Prozent Erdbeeren und 8 Prozent Boysenbeeren gaben hingegen ganz „unschuldig“ dem Produkt seinen Namen. Die Verbraucher­zentrale NRW hält dies für irreführend und hat deshalb das Unter­nehmen abgemahnt. Weitere 15 Produkte patzten gleich zweifach – etwa der „Knorr Vie Birne Karotte Holunder“ von Unilever: Nicht nur, dass Holunder im Trendgetränk mit 3 Prozent eher als „Spuren­element“ und nicht als Hauptbestandteil vorkam; war dieser Smoothie auch noch zu zwei Dritteln aus Saftkonzentrat gemixt.

„Erkennen können Kunden die eine oder andere Mogelei jedoch nur, wenn sie aufmerksam die kleingedruckte Zutatenliste auf der Rück­seite bzw. auf der Verpackung der Trinkflaschen studieren“, erklärt Verbraucherzentralen-Chef Müller. Kunden sollten beim Kauf darauf achten, dass ein Smoothie zu mehr als der Hälfte aus Fruchtpüree oder Obststückchen besteht. Sonst geben sie viel Geld für Saft aus. „Bei einer Spanne von 36 bis 96 Cent für 100 Milliliter Smoothie-Genuss ist der Verzehr von unverarbeitetem Obst und Gemüse gesünder und preiswerter. Wer dabei nicht auf den ’smoothigen‘ Geschmack verzichten möchte, kann nach eigener Vorliebe einfach selbst pürieren und mixen“, empfiehlt Müller.

Eine komplette Liste der Smoothie-Stichprobe mit der jeweiligen Kritik gibt’s im Internet unter www.vz-nrw.de/smoothies.

Die Stichprobe zu Smoothies wurde mit finanziellen Mitteln des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Eine Zusammenstellung mit druckfähigen Abbildungen zum Thema unter www.vz-nrw.de/smoothie-pressefotos.

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Quelle: VZ NRW