Schummeleien im Glas: Erfrischungsgetränke-Einmaleins für Kneipen und Gaststätten

Wer in der Kneipe oder Gaststätte Mineralwasser bestellt, kann nicht immer sicher sein, dass er den bestellten Durstlöscher vorschriftsmäßig vorgesetzt bekommt: „Da wird auch schon einmal billigeres Tafelwasser serviert und mit den vorgeschriebenen Füllmengen nehmen es Wirte auch nicht immer ganz genau“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Jüngst hatten die Verbraucherschützer bei einer Stichprobe insgesamt fünfzig Wirten in fünf Städten bei ihrem Service rund um Erfrischungs­getränke tief ins Glas geschaut und festgestellt, dass es knapp die Hälf­te der Wirte mit den Vorgaben nicht so genau nimmt. Gäste bemerken dies allerdings oft nicht. Wer die wichtigsten Regeln beim Erfrischungs­getränke-Service in Kneipen und Cafés kennt, kann getrost einen kräfti­gen Schluck nehmen:

Mineralwasser in der Flasche

Laut Mineralwasserverordnung muss der Durstlöscher Nummer eins in Restaurants und Kneipen stets in der Flasche serviert werden. Das hat seinen guten Grund: So soll verhindert werden, dass einem Gast, wenn er „ein Mineral­wasser“ bestellt, preiswertes Tafelwasser serviert wird. Während Mineralwasser aus einer natürlichen Quelle kommt und sich seine Bezeichnung durch den Gehalt an Mineralstoffen und Spurenele­menten verdient, kann Tafelwasser an jedem beliebigen Ort aus Trinkwasser und verschiedenen Zusatzstoffen hergestellt werden. Auf diese Weise kann es passieren, dass auch Leitungswasser als Tafelwasser auf den Tisch kommt. Zahlen Gäste hierfür den Preis, wie er für Mineralwasser verlangt wird, erzielt der Gastwirt ein unbe­rechtigtes Zubrot. Gäste, die unbedingt in einer Kneipe, im Restau­rant oder im Café ein Mineralwasser wollen, können darauf pochen, dass ihnen das vitale Nass in der Flasche serviert wird.

Zu wenig Getränk im Glas

Beim Ausschank von Getränken in der Gastronomie muss auf dem Glas auch die Füllmenge und ein Füll­strich angegeben sein. Doch oft fehlen auf den Gläsern Strich und Angaben zum Volumen. Getrickst wird zudem mit Eiswürfeln. Wenn man zum Beispiel aus einem Glas Cola die kleinen gefrorenen Blö­cke entfernt und die Füllmenge dann unterschritten ist, können Gäste dieses Erfrischungsgetränk reklamieren. Für Gastronomen ist es ein Muss, Gläser bis zur Markierung zu füllen.

Preise von alkoholfreien Getränken

Kneipengäste dürfen für ihren Wunsch, sich anti-alkoholisch zu vergnügen, keinen hohen Preis zahlen. Auf der Getränkekarte gilt: Mindestens ein alkohol­freies Getränk darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk! Wirte, die sich nicht daran halten, verstoßen gegen das Gaststättengesetz.

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Quelle: VZ NRW