Ergebnisse vergleichender Untersuchungen von Weinen aus konventioneller und ökologischer Erzeugung auf Pflanzenschutzmittelrückstände

Zeitraum: Januar – Dezember 2010 und Mai 2011

In 2010 und 2011 wurden in zwei projektähnlichen Untersuchungskampagnen Weine aus konventionellem und ökologischen Anbau auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht. Hintergrund war, dass neben einer normalen, stichprobenartigen Beprobung von auf dem Markt befindlichen Öko-Weinen in 2010 auch gezielt Öko-Weine aus baden-württembergischer Erzeugung untersucht werden sollten. Hierbei wurden bewusst weitgehend Öko- und konventionelle Weine beprobt, die parallel von derselben Genossenschaft bzw. deren Winzern angebaut und verarbeitet wurden.

Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungsreihe in 2010 wurden in 2011 gezielt u.a. diejenigen baden-württembergischen Betriebe erneut beprobt, deren Öko-Weine in 2010 erhöhte Wirkstoffrückstandsgehalte aufwiesen. Da sich in 2011 die Ergebnisse aus 2010 weitgehend bestätigten, ist als Folge daraus im weiteren Verlauf ein Stufenkontrollkonzept zur Ursachenermittlung geplant. Die Maßnahmen sollen Probenahmen auf den verschiedenen Stufen der Herstellung umfassen, angefangen von den angelieferten Keltertrauben, um festzustellen, ob die Kontamination aus den Keltertrauben direkt stammt (z.B. kleinparzellierter Öko-Anbau mit z.T. nur wenigen Rebzeilen inmitten von konventionell bewirtschafteten Rebflächen), oder ob Verschleppungen, z.B. durch Verwendung der selben Gerätschaften für die Herstellung von Öko- und konventionellem Wein, stattfinden.

Teil A: Untersuchungsergebnisse 2010
Fazit und Bewertung

Die Untersuchungsergebnisse aus 2010 zeigen, dass konventionell erzeugte Weine im Mittel ca. 7-fach höhere Pestizidgehalte aufweisen als Weine aus ökologischer Erzeugung (mittlerer Pestizidgehalt von 0,059 mg/kg Wein bei konventioneller Erzeugung gegenüber 0,008 mg/kg Wein bei Öko-Anbau). Mit im Mittel 4,4 Wirkstoffen pro Probe bei Weinen aus konventionellem Anbau bzw. 1,7 Wirkstoffen pro Probe bei Weinen aus Öko-Anbau unterscheiden sich dagegen die beiden Anbauweisen nicht im selben Ausmaß.

Allerdings ist auch zu vermerken, dass einzelne Weine aus ökologischer Erzeugung ähnliche Wirkstoffkonzentrationen aufweisen wie aus konventionellem Anbau (s. Tabelle 3). Diese Weine gehören allerdings auch zu denjenigen, die wegen Überschreitung des Orientierungswertes von 0,01 mg/kg wegen irreführender Kennzeichnung („Bio“) beanstandet wurden. Werden jedoch die beanstandeten Öko-Weine aus der statistischen Berechnung herausgenommen, ergibt sich bei Weinen aus ökologischer Erzeugung nur noch ein mittlerer Wirkstoffgehalt von 1,1 Wirkstoffen pro Probe bei einem mittleren Pestizidgehalt von 0,002 mg/kg.

Hintergrund der Untersuchungen

Um Keltertrauben vor einer Vielzahl von Schädlingen und Krankheiten zu bewahren und die Ernte zu sichern, kommen beim gewerbsmäßigen, konventionellen Anbau häufig Pflanzenschutzmittel zum Einsatz. Rückstände dieser Wirkstoffe können sich daher auch in Wein finden.

EU-weit sind lediglich für Keltertrauben Höchstmengen festgelegt, jedoch nicht für den Wein selbst. Da während der Weinherstellung eine Abnahme der Rückstände erfolgen kann, müssen die im Wein ermittelten Pestizidkonzentrationen über Verarbeitungsfaktoren, die für einzelne Wirkstoffe veröffentlicht sind, auf die eingesetzten Keltertrauben hochgerechnet werden, um eine Beurteilung der Rückstandsituation vornehmen zu können.

Bei der Erzeugung von Keltertrauben zur Verarbeitung zu Bio-Weinen sind nach Artikel 5 und Anhang II der EU-Öko-Verordnung Nr. 889/2008 sowie nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 nur sehr wenige Mittel zugelassen.

Durch Abdrift aus konventionellem Anbau, Verunreinigung bei der Verarbeitung oder Lagerung bei paralleler Verarbeitung von konventionell erzeugter Ware oder gar durch nicht zugelassene Anwendungen können auch in ökologisch erzeugten Weinen Rückstände von im Öko-Landbau nicht zugelassenen Pestiziden auftreten. In der Regel sind bei Erzeugnissen aus ökologischem Landbau auch unter Berücksichtigung von Abdrift und Umweltkontamination keine bestimmbaren Rückstände über 0,01 mg/kg zu erwarten (s. Infokasten zum Orientierungswert). Weist ein Lebensmittel aus ökologischem Landbau einen Rückstandsgehalt auf, der diesen Orientierungswert unter Berücksichtigung der analytischen Schwankungsbreite (50 %) gesichert überschreitet, kann daraus geschlossen werden, dass eine Verwendung eines unzulässigen Pflanzenschutzmittels stattgefunden hat. In jedem Fall ist jedoch die Ursache solcher Befunde zu untersuchen.

Zur Ermittlung der Rückstandssituation in konventionell und ökologisch erzeugten Weinen wurden daher in 2010 in zwei Kampagnen im Frühjahr und Herbst insgesamt 67 Weine aus ökologischer und 21 Weine aus konventioneller Erzeugung auf Rückstände an Pflanzenschutzmittel untersucht.

Zusammenfassung

Weine aus konventioneller Erzeugung

Von den 21 untersuchten Weinen aus konventioneller Erzeugung wiesen 18 Proben (85,7%) Rückstände von Pestizidwirkstoffen auf. In keiner dieser Proben waren jedoch die Höchstmengen nach Verordnung (EG) 396/2005 – auch nach Hochrechnung auf die zur Verarbeitung eingesetzten Keltertrauben – erreicht. Alle untersuchten Weine stammten aus deutscher Erzeugung und alle nachgewiesenen Wirkstoffe waren für die Anwendung bei Keltertrauben in Deutschland zugelassen (s. Infokasten zur Indikationszulassung).

15 (71,4%) der untersuchten 21 Weine wiesen mehrere Wirkstoffe pro Probe (Mehrfachrückstände) auf.

Im Mittel enthielt eine Weinprobe 4,4 Wirkstoffe mit einem mittleren Pestizidgehalt von 0,059 mg/kg Wein; der höchste Gehalt an Pestizidwirkstoffen wurde in einer Probe zu 0,40 mg/kg bestimmt.

Eine detaillierte Auswertung zur Anzahl der detektierten Wirkstoffe und der maximal ermittelten Wirkstoffkonzentrationen findet sich in Tabelle 3.

Weine aus ökologischer Erzeugung

In 26 (38,8%) von 67 untersuchten Weinen aus ökologischem Anbau wurden keinerlei Pestizidrückstände nachgewiesen. Darunter waren auch drei Weiß- und zwei Rotweine aus Italien und eine Probe spanischen Rotweins.

Die nachgewiesenen Rückstände an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln sind nach Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion im ökologischen Landbau als Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen.

Sofern die Gehalte deutlich unter dem Orientierungswert von 0,01 mg/kg liegen, können als Ursache Verschleppungen und Abdrift nicht ausgeschlossen werden und derartige Gehalte werden rechtlich nicht weiter verfolgt.

In 11 Proben (16,4%, neun aus heimischer, zwei aus italienischer Erzeugung) wurden jedoch Wirkstoffkonzentrationen über 0,01 mg/kg Keltertrauben nachgewiesen. Dabei war teilweise bereits direkt in den untersuchten Weinen der Orientierungswert von 0,01 mg/kg überschritten, teilweise erst nach der eingangs beschriebenen Hochrechnung auf die eingesetzten Keltertrauben.

In keiner dieser Proben waren jedoch die Höchstmengen nach Verordnung (EG) 396/2005 – auch nach Hochrechnung auf die zur Verarbeitung eingesetzten Keltertrauben – erreicht.

Weitere Ausführungen zu den nachgewiesenen Wirkstoffen sowie deren Zulassung s. Abschnitt „Wirkstoffspektrum“.

26 (38,8%) der untersuchten 67 Weine wiesen mehrere Wirkstoffe pro Probe (Mehrfachrückstände) auf.

Im Mittel enthielt eine Weinprobe 1,7 Wirkstoffe mit einem mittleren Pestizidgehalt von 0,008 mg/kg Wein; der höchste Gehalt an Pestizidwirkstoffen wurde in einer Probe mit 0,11 mg/kg bei insgesamt 10 Wirkstoffen bestimmt – diese Probe wurde wegen irreführender Kennzeichnung („Bio“) neben 10 weiteren Proben beanstandet.

Eine detaillierte Auswertung zur Anzahl der detektierten Wirkstoffe und der maximal ermittelten Wirkstoffkonzentrationen findet sich in Tabelle 3.

Tabellen und vollständiges Dokument:
http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=1476

Quelle: CVUA Stuttgart