Verbraucherzentrale Sachsen gibt Gesundheitstipps zu Stevia

Ab dem 2. Dezember 2011 dürfen in Deutschland Lebensmittel verkauft werden, die süßende Extrakte aus den Blättern der südamerikanischen Steviapflanze enthalten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Die EU hat die so genannten Steviolglykoside zum Süßen diverser Lebensmittel wie zum Beispiel alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Speiseeis, Milchprodukte, Suppen, Brühen und Konfitüren zugelassen. Auf dem Lebensmittel-Etikett müssen sie im Zutatenverzeichnis als Süßstoff deklariert entweder mit ihrer E-Nummer 960 oder ihrem Namen „Steviolglycoside“ gekennzeichnet sein.

Bislang scheiterte die Zulassung an gesundheitlichen Bedenken. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft nun den Stevia-Süßstoff bei einer täglichen Höchstdosis von 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht als unbedenklich ein. Daher muss die Lebensmittelindustrie unterschiedliche Höchstmengen bei der Verwendung in Lebensmitteln einhalten. Dennoch kann diese Menge vor allem von Kindern leicht überschritten werden, wenn sie viele derart gesüßte Getränke oder Lebensmittel verzehren.

Stevia-Fans erwarten die Zulassung des aus der Pflanze „Süßblatt“ bzw. „Honigkraut“ gewonnenen kalorienfreien und zahnfreundlichen Süßstoffs schon sehr lange. Auch die Lebensmittelindustrie fiebert dem Zusatzstoff mit dem vermeintlich natürlichen Image entgegen. Die industriell aufgearbeiteten Extrakte der Steviapflanze sind jedoch ebenso wenig ein Naturprodukt wie klassische Süßstoffe. Eine Werbung für diese Extrakte mit dem Zusatz „natürlich“ ist deshalb aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführend.

Die Verwendung von puren Steviablättern in Lebensmitteln bleibt in der EU weiterhin verboten. Die Blätter werden als neuartige Lebensmittel eingestuft und fallen unter die Novel Food-Verordnung. Grund für die fehlende Zulassung: Steviablätter können je nach Herkunft unterschiedliche Anteile an süßenden Stoffen wie auch an Begleitstoffen enthalten. Eine Sicherheitsbewertung kann allerdings nur dann vorgenommen werden, wenn die genaue Zusammensetzung bekannt ist.

Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt am Ernährungstelefon Auskunft zu Lebensmitteln und Ernährung. Unter der Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.) werden jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen zu diesen Themen beantwortet.

Quelle: VZ Sachsen