Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Obstprodukten (im Jahr 2011)

Hintergrund der Untersuchungen

Der Schwerpunkt der Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände liegt in der Regel auf frischem Obst und Gemüse sowie den Ausgangsprodukten für eine Weiterverarbeitung. Verarbeitete Erzeugnisse wie Tiefkühlprodukte, Trockenobst, Konserven und Säfte werden ebenfalls – insbesondere außerhalb der Obstsaison – in großem Maße konsumiert. Aus diesem Grund wurden speziell weiterverarbeitete Erzeugnisse überwiegend aus Beeren und Steinobst untersucht. Bei den flüssigen Erzeugnissen wurde die Rückstandssituation von Kirschnektaren und den sog. Smoothies geprüft. Bei den Smoothies handelt es sich um Zubereitungen aus Früchten und Fruchtsäften mit sämiger Konsistenz. Hier dient meist das Fruchtmark oder Fruchtpüree als Grundlage, das mit weiteren Fruchtsäften gemischt wird. Diese Produktgruppe war bisher nicht Gegenstand der Untersuchungen.

Häufig führt eine Weiterverarbeitung zu einer Reduzierung enthaltener Pflanzenschutzmittelrückstände, doch bei der Beurteilung, ob ein Produkt die EU-weit festgesetzten Rückstandshöchstmengen einhält oder nicht und ob ein Produkt hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung erzeugt wurde, muss diese Veränderung des Gehaltes durch die Verarbeitung berücksichtigt werden.

Zusammenfassung

Im Jahr 2011 wurden am CVUA Stuttgart insgesamt 125 Proben Obstprodukte auf Rückstände von über 550 Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersucht, hierbei stammten 63 Proben aus konventionellem Anbau und 62 Proben aus ökologischem Anbau. Bei den konventionellen Proben handelte es sich um 26 Proben tiefgefrorenes Beerenobst und Steinobst, 3 Proben Trockenobst, 2 Proben Obstkonserve, 25 Proben Kirschnektare (davon eine Probe Kirschfruchtsaftgetränk) und 7 Proben Smoothies. Lediglich bei drei Proben (zwei Proben tiefgefrorene Johannisbeeren, 1 Probe getrocknete Maulbeeren) wurde die gesetzlich festgelegte Höchstmenge überschritten, damit lag die Quote der Höchstmengenüberschreitungen bei den konventionellen Obstprodukten mit 5 % erfreulich niedrig. In einer Probe wurde der Biozid-Wirkstoff DEET nachgewiesen, andere nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel (mit Gehalten oberhalb von 0,01 mg/kg) wurden in keiner weiteren Probe nachgewiesen.

Aus ökologischem Anbau stammten 17 Proben tiefgefrorenes Beerenobst, 18 Proben Trockenobst, 13 Proben Kern- und Steinobstkonserven sowie 14 Proben Smoothies. In keiner Probe wurde die gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstmenge überschritten. Insgesamt 6 der 62 (10 %) untersuchten Proben (2 Proben Himbeeren, 1 Probe Sultaninen, 1 Probe Aprikosenkonserve, 2 Proben Sauerkirschen im Glas) wiesen Rückstände über dem Orientierungswert von 0,01 mg/kg auf, so dass davon auszugehen ist, dass diese Proben nicht gemäß den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung erzeugt wurden (siehe Infokasten „0,01 mg/kg – Orientierungswert nicht gleich Grenzwert“). Bei weiteren 5 Proben Sauerkirschen im Glas ergab sich ein Hinweis darauf, dass möglicherweise im Ökolandbau nicht zugelassene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe verwendet wurden. Eine abschließende Beurteilung war hier allerdings aufgrund der Unsicherheit der zu berücksichtigenden Verarbeitungsfaktoren nicht möglich, jedoch wird die Rückstandssituation weiter geprüft werden. Sehr erfreulich war das Ergebnis der Untersuchung der Smoothies. Diese waren bis auf wenige Rückstandsbefunde im Spurenbereich quasi rückstandsfrei.

Insgesamt zeigten die Obstprodukte aus konventioneller und ökologischer Erzeugung zwar einen relativ hohen Anteil an Proben mit Pestizidrückständen, doch sind die nachgewiesenen Gehalte als niedrig zu beurteilen. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Untersuchungsergebnisse.

Ergebnisse und Tabellen:
http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=5&ID=1534

Quelle: DLG