Nicht verkehrsfähig: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Weinblättern

Weinblätter die mit verschiedenen Zutaten gefüllt werden, sind ein beliebtes und weitverbreitetes Gericht in der südosteuropäischen und orientalischen Küche. Die dazu verwendeten Weinblätter stellen üblicherweise ein Nebenprodukt des Traubenanbaus dar.

Da beim Anbau von Wein- bzw. Tafeltrauben üblicherweise verschiedene Pflanzenschutzmittel angewendet werden, sind entsprechende Rückstände auch in Weinblättern zu erwarten.

Weinblätter die als Lebensmittel angeboten werden, werden deshalb auch im Rahmen der Lebensmittelüberwachung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

Zusammenfassung

Im Jahr 2011 wurden am CVUA Stuttgart insgesamt 9 verschiedene Proben Weinblätter aus konventionellem Anbau auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die Weinblätter lagen entweder in Salzlake eingelegt in Schraubdeckelgläsern oder vakuumverpackt in Fertigpackungen vor. Alle Proben stammten aus der Türkei.

In allen Proben wurden Rückstände mehrer Pestizide festgestellt, wobei bis zu 22 unterschiedliche Wirkstoffe in einer Probe nachgewiesen wurden. Insgesamt wurden in den 9 untersuchten Proben Rückstände von 45 verschiedenen Pestiziden bestimmt. Bei allen Proben wurden Überschreitungen der für Weinblätter geltenden Höchstmengen hinsichtlich mehrerer Pestizide festgestellt. Somit waren alle untersuchten Proben als lebensmittelrechtlich nicht verkehrsfähig zu beurteilen!

Weinblätter stellen ein Nebenprodukt der Traubenerzeugung dar und werden üblicherweise nicht als eigenständige Kultur angebaut. Das hat zur Folge, dass bisher sehr wenig spezielle Pestizidhöchstmengen für Weinblätter beantragt wurden und infolgedessen für Weinblätter überwiegend sehr niedrige, allgemeine Höchstmengen auf dem Niveau der analytischen Bestimmungsgrenze festgesetzt sind. Für Tafeltrauben sind dagegen teilweise deutlich höhere Rückstände zulässig als für Weinblätter, da für Tafeltrauben Höchstmengen festgesetzt sind, die Rückstände aus zulässigen Pflanzenschutzmittelanwendungen berücksichtigen. Die Erzeuger von Weinblättern könnten höhere Höchstmengen beantragen, doch die Erarbeitung der hierzu notwendigen Datengrundlage, wie beispielsweise die Durchführung von Rückstandsversuchen, ist aufwändig und teuer.

Angesichts der im Vergleich zu Tafeltrauben deutlich geringeren Verzehrsmengen von Weinblättern und den teilweise deutlich höheren zulässigen Höchstmengen für Tafeltrauben, ist eine Beeinträchtigung der Verbraucher durch die festgestellten Höchstmengenüberschreitungen in Weinblättern zwar nicht zu erwarten, unabhängig davon sind die bestehenden, rechtlich verbindlichen Höchstmengen jedoch einzuhalten.

Weinblätter, die geltende Höchstmengen nicht einhalten, sind lebensmittelrechtlich nicht verkehrsfähig und dürfen somit nicht als Lebensmittel in den Handel gebracht werden!

Da im ökologischen Weinbau keine chemisch-synthetischen Pestizide eingesetzt werden dürfen, sollten Verbraucher, die Wert auf rückstandsarme Produkte legen, gegebenenfalls auf Weinblätter aus ökologischem Anbau zurückgreifen.

Ausführliche Darstellung der Ergebnisse:
http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=5&ID=1548

Quelle: CVUA Stuttgart