Erdbeeren müssen nach Gewicht verkauft werden

Irreführende oder unvollständige Preisangaben bei Erdbeeren und Spargel ärgern Verbraucher

„Schale Erdbeeren 3,99 Euro“, solche Preisangaben ärgern Verbraucher, schließlich wollen sie wissen wie viel sie kaufen und wollen den Preis mit anderen Angeboten vergleichen. Offene Verpackungen müssen wie Fertigpackungen nach Gewicht, Volumen oder Stückzahl ausgezeichnet sein, im Falle der Erdbeeren müsste es also heißen „Schale Erdbeeren 500 g 3,99 Euro“.

Der Handel ist übrigens verpflichtet dafür zu sorgen, dass bei offenen, nachfüllbaren Packungen, wie bspw. die Schalen mit Erdbeeren, die angegebenen Mengen zu jedem Zeitpunkt innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen liegen. Mindergewichtige Packungen sind auch dann aufzufüllen, wenn die Kundschaft die Früchte aus- oder umsortiert hat.

Beispiel: Schalen mit 500g Erdbeeren müssen bei der Abfüllung im Mittel 500g Erdbeeren enthalten. Dabei dürfen in einzelnen Packungen bis 485 g enthalten sein, zwei Prozent der Obstschalen dürfen das Gewicht bis zur absoluten Toleranzgrenze, hier 30 g, unterschreiten. Das heißt, wenn die Schale weniger als 470 g Erdbeeren enthält, darf sie nicht verkauft werden.

Ein weiteres Ärgernis: Wen am Spargelstand ein allzu günstiges Angebot lockt, der sollte genauer hinsehen: Mitunter entpuppt sich das vermeintlich günstige Angebot als gar nicht so günstig, weil es sich nicht um den Kilo – Preis, sondern um eine 500 Gramm-Offerte handelt. „Laut Preisangabenverordnung kann der Grundpreis bei abgewogen verkauften Waren je nach Verkehrsauffassung für ein Kilogramm oder 100 Gramm angegeben werden“ erläutert Christa Bergmann von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt die Rechtslage, „beim Spargel halten wir 500g-Angaben nicht für verkehrsüblich und damit für irreführend.

Individuellen Rat zu Füllmengen und Preisangaben bei Lebensmitteln erhalten Verbraucher am Ratgebertelefon der Verbraucherzentrale unter (01805) 70 66 00 dienstags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 €/Min.). Beschwerden werden an das zuständige Eichamt weitergegeben.

Quelle: VZSA