Kühler Genuss in der Sommerzeit – LAVES untersucht Speiseeis

Was wäre ein Sommer ohne Eis? – das Angebot ist erfrischend und farbenfroh. Wie in jedem Jahr kontrollieren die niedersächsischen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden zusammen mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) landesweit das angebotene Speiseeis der Eisdielen. In diesem Jahr sind in den Instituten in Oldenburg und Braunschweig des LAVES bereits 604 Speiseeisproben mikrobiologisch und weitere 27 Proben auf Farbstoffe untersucht worden. Die Proben sind hauptsächlich aus kleineren handwerklichen Betrieben entnommen worden.

Die Eisproben werden zum einen auf Keime untersucht, die Hinweise auf hygienische Mängel im Betrieb geben. Zum anderen wird ein besonderes Augenmerk auf Krankheitserreger wie Salmonellen und Listeria monocytogenes gelegt. Die Ergebnisse im Einzelnen: In keiner Probe wurden Salmonellen oder Listeria monocytogenes nachgewiesen. Also kein Grund zur Sorge: insgesamt waren zwar von den 604 Proben 105 mikrobiologisch auffällig – dies ist ein Hinweis auf mangelnde Hygiene in den Betrieben – letztendlich mussten aber nur 46 Proben (7,6%) beanstandet werden.

Eine gesundheitliche Gefährdung ist damit nahezu ausgeschlossen. Dazu tragen insbesondere intensive Routinekontrollen vor Ort und strenge mikrobiologische Anforderungen an die Herstellung bei. Bei auffälligen Untersuchungsergebnissen leiten die Lebensmittelüberwachungsbehörden zudem entsprechende Maßnahmen ein, um Hygienemängel in den betreffenden Betrieben zu beseitigen.

Die Hygiene ist das A und O und deshalb kann ein kritischer Blick beim Eiskauf nicht schaden: Die Arbeitskleidung des Personals sowie die verwendeten Geräte sollten sauber sein. Eingetrocknete oder verklebte Reste im Arbeitsbereich oder auf der Theke stellen Brutstätten für Mikroorganismen dar und können zu erhöhten Keimgehalten im Eis führen.

Aber nicht nur die Mikrobiologie ist bei Speiseeis von Interesse. Ein weiteres besonderes Augenmerk ist in diesem Jahr auf stark gefärbtes Eis gelegt worden. Deshalb sind im LAVES Institut in Braunschweig Eissorten wie „Blauer Engel“ „Himmelblau“ oder „Waldmeistereis“, die häufig künstliche Farbstoffe enthalten, untersucht worden. Das Ergebnis: sieben von 27 Proben aus Eiscafes mussten beanstandet werden. Im Einzelnen: Bei fünf Proben fehlte der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ und bei zwei Proben fehlte außerdem die Angabe „mit Farbstoff“.

Seit dem Sommer 2010 ist die Kennzeichnungspflicht für bestimmte Farbstoffe verschärft worden. Der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ gilt für die Farbstoffe (Gelborange S (E110), Chinolingelb (E104), Azorubin (E122), Allurarot (E122), Allurarot AC (E129), Tartrazin (E102) und Cochenillerot A (E 124), da sich diese möglicherweise nachteilig auf das Verhalten hyperaktiver Kinder auswirken können. Die Ergebnisse zeigen, dass offenbar noch nicht alle Hersteller von Speiseeisvorprodukten auf Erzeugnisse umgestellt haben, die diese Farbstoffe nicht mehr enthalten.

Die Untersuchungen laufen derzeit auf Hochtouren. In den Sommermonaten werden in den Instituten des LAVES in Braunschweig und Oldenburg jährlich insgesamt mehr als 1.200 Eisproben von den Lebensmittelüberwachungsbehörden zur Untersuchung eingesandt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.laves.niedersachsen.de/live/live.php?&id=73738&id=20116&_psmand=23

Herausgeber: Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Quelle: LAVES