Häufig verkeimt: verpackter Räucherfisch unter Schutzgas

Um Forelle, Lachs, Makrelen und Kieler Sprotten aus dem Rauchfang länger haltbar zu machen, werden viele Räucherfischprodukte inzwischen verpackt unter Schutzgas – einem Mix aus Sauerstoff, Kohlendioxid und Stickstoff – im Handel angeboten. Doch die besondere Sicherheit vor Verkeimung und Verfall, die das moderne Verpackungsverfahren suggeriert, ist in der Praxis teilweise nur Schall und Rauch. „Jedes vierte Räucherfisch-Produkt, das unter Schutzgasatmosphäre verpackt im Handel angeboten wird, weist Verkeimungen auf“, kommentiert die Verbraucherzentrale NRW das Ergebnis einer Stichprobe von industriell verarbeitetem Räucherfisch in Düsseldorf. Eine Kontrolle der speziell verpackten Erzeugnisse hatte das Düsseldorfer Amt für Verbraucherschutz in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Juli im lokalen Handel vorgenommen.

Untersucht auf Keimgehalt – Darmkeime, Salmonellen, Listerien etc. – wurden 54 bundesweit erhältliche Räucherfischproben (überwiegend Lachs und Forelle, zudem Makrele und Sprotte), die in Düsseldorfer Supermärkten und Discountern angeboten werden. Obwohl bei sämtlichen Proben das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen war, und die Produkte in den Geschäften vorschriftsmäßig gekühlt wurden, entpuppten sich 13 Proben dennoch nicht als einwandfrei. Bei acht Proben war nicht nur der Gesamtkeimgehalt erhöht, sondern auch die Zahl der Enterobacteriaceae. Ein Befund mit diesen Darmkeimen deutet auf eine mangelhafte Hygiene beim Hantieren mit Lebensmitteln hin. Drei Proben wurden aufgrund ihrer schmierigen oder muffig riechenden Beschaffenheit als nicht mehr verzehrfähig aus dem Verkehr gezogen – eine davon wurde gar als gesundheitsgefährdend eingestuft. Listerien, die in höheren Konzentrationen gesundheitsschädlich sind, konnten in vier Produkten nachgewiesen werden. Salmonellenkeime wurden hingegen in keiner Probe entdeckt.

„Unterm Strich ein beunruhigendes Ergebnis“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: „Der Grad der vorgefundenen Keime kann bei empfindlichen Konsumenten zu unspezifischen Symptomen – wie Magen-Darm-Grummeln oder Durchfall – führen.“ Daher ist es wichtig, mangelnde Betriebshygiene beim Abpacken zu verbessern sowie optimale Bedingungen bei Lagerung und Transport zu gewährleisten.

Verbraucher sollten beim Kauf von verpacktem Räucherfisch unter Schutzatmosphäre auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Räucherlachs und -forellen nicht erst kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrt werden. Entströmt der Packung beim Öffnen ein unangenehmer Geruch, sollte die Ware nicht gegessen, sondern im Geschäft und gegebenenfalls bei der Lebensmittelüberwachung reklamiert werden.

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Quelle: VZ NRW