Natamycin im Käseregal: Umstrittener Zusatzstoff oft nur mit E-Nummer gekennzeichnet

Ist Käserinde mit Natamycin behandelt, müssen Verbraucher dies klar erkennen können. Das fordert die Verbraucherzentrale Bayern anlässlich eines Marktchecks in Käseregalen. Die Verbraucherschützer haben 15 Lebensmittelgeschäfte in Nürnberg aufgesucht und bei 54 Käseprodukten den Konservierungsstoff Natamycin in der Zutatenliste gefunden. Dabei verwendet nur die Hälfte der Hersteller den Begriff „Natamycin“, alle anderen geben die E-Nummer 235 an. „Dies ist zwar zulässig, doch die meisten Verbraucher wissen nicht, welcher Zusatzstoff sich hinter dieser Zahl verbirgt“, kritisiert Katja Wittmann, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Für Klarheit würde nur eine Kennzeichnung unter Nennung des Namens sorgen.

Natamycin wirkt antibiotisch und soll Schimmelbefall auf der Käseoberfläche verhindern. In der Medizin findet der Wirkstoff Verwendung gegen Pilzinfektionen. „Wer es zu häufig aufnimmt, riskiert, dass sich gegen Antibiotika resistente Keime im Körper bilden können“, so Wittmann. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, beim Kauf von Käse auf Produkte ohne den Konservierungsstoff Natamycin zu achten. Dies gilt auch für Raclette-Käse, der um Weihnachten und Silvester besonders gefragt ist. „Bei unseren Stichproben waren alle acht geprüften Raclette-Käse mit Natamycin behandelt“, so Wittmann. Bei Biokäse darf der Konservierungsstoff nicht eingesetzt werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, die Rinde von mit Natamycin behandeltem Käse bis zu einem halben Zentimeter wegzuschneiden. Vorgeschrieben ist ein entsprechender Warnhinweis nicht. Der Marktcheck ergab, dass nur 15 Prozent der geprüften Produkte den Hinweis „Rinde nicht zum Verzehr geeignet“ trugen. Häufiger war die Angabe „Kunststoffbezug nicht verzehren“ zu lesen. Diese Kennzeichnung hält Ernährungsexpertin Wittmann für nicht ausreichend: „Um Natamycin-Rückstände zu vermeiden, muss nicht nur der Kunststoffbezug, sondern auch die Rinde entfernt werden.“

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern