Hessen: Glühwein und Kinderpunsch überwiegend einwandfrei

Verbraucher können die vorweihnachtlichen Spezialitäten unbeschwert genießen

Die hessischen Bürger können sich Glühwein, Fruchtglühwein und Kinderpunsch in diesem Winter bedenkenlos schmecken lassen. Dies hat der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) heute mitgeteilt. Am LHL-Standort Wiesbaden wurden in der Vorweihnachtszeit bisher insgesamt 188 Glühweine, Fruchtglühweine und Kinderpunsche untersucht. Die Mehrzahl der Proben stammte von hessischen Weihnachtsmärkten, lediglich 74 stammten aus dem Handel.

Die Weihnachtsgetränke wurden auf Geschmack sowie auf ihre Alkohol- und Cumaringehalte untersucht. Cumarin ist ein Aromastoff, der in einer bestimmten Zimtsorte auftritt. Für Cumarin existiert aufgrund der möglichen Wirkungen auf die Leber eine EU-weit gültige Höchstmenge. „Bei sämtlichen Proben lagen die Cumaringehalte deutlich unterhalb der zulässigen Höchstmengen. Dies ist ein für die Verbraucher erfreuliches Ergebnis“, teilte der Direktor des Landeslabors Prof. Dr. Hubertus Brunn mit.

Von den bisher untersuchten Glühweinen, Fruchtglühweinen und Kinderpunschproben entsprachen fast alle Proben der Verkehrsauffassung. Alle Kindergetränke und Fruchtglühweine waren sowohl geschmacklich als auch hinsichtlich der stofflichen Beschaffenheit einwandfrei. Mängel wie „Kochgeschmack“, hervorgerufen durch zu starkes Erhitzen, wurden lediglich bei vier Glühweinen festgestellt. Bei zwei Glühweinproben lag der vorhandene Alkoholgehalt unterhalb der geforderten Mindestgehalte von 7%.

Bei den Fertigprodukten aus dem Handel konnten weder geschmackliche Mängel noch zu geringe Alkoholgehalte festgestellt werden. Sämtliche Kinderpunschgetränke waren ebenfalls einwandfrei. „All’ diese heißen vorweihnachtlichen Spezialitäten kann man somit unbeschwert genießen“, sagte Brunn. Bei der Herstellung zu Hause sollte jedoch darauf geachtet werden, Glühwein nicht zu stark und zu lange zu erhitzen. Eine Temperatur von 70° C sollte bei der Zubereitung nicht überschritten werden.

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Quelle: LHL Hessen