Untersuchungsergebnisse zum heiß geräuchten Lachs

20 Proben heiß geräucherter Stremellachs als lose und eingeschweißte Ware, sowohl aus dem Einzelhandel sowie direkt von Herstellern in M-V sind im laufenden Jahr im Landesamt untersucht worden. Der Lachs wurde sensorisch (Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz) beurteilt und auf seine hygienische Qualität hin, also mikrobiologisch analysiert.

„18 Proben waren lebensmittelrechtlich nicht zu beanstanden. Die anderen zwei Proben mussten wegen Verderb oder hoher Gehalte an Verderberregern beanstandet werden.“, sagt Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock.

Neben den zwei Beanstandungen wiesen die Experten in drei weiteren Lachsproben den Krankheitserreger Listeria monocytogenes nach – aber in nicht gesundheitsschädlicher Konzentration. Daher ergingen für diese Proben Hinweise an die zuständigen Überwachungsbehörden (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise), um gezielte Kontrollen zur Optimierung der Herstellungstechnologie und -hygiene sowie des Vertriebes durchzuführen.

Der Rat an Verbraucher: Leicht verderbliche Lebensmittel wie Fisch sind vor dem Verzehr immer sensorisch zu prüfen, ob Abweichungen bei der Ware zu erkennen sind. „Was nicht gut riecht oder anders aussieht als normal, sollte man auch nicht essen – egal, was das Haltbarkeitsdatum vorgibt.“, so Feldhusen.

Eventuell vorhandene Krankheitserreger sind in der Regel aber sensorisch nicht wahrnehmbar. Auch deshalb sollten optimale Bedingungen bei Lagerung und Transport der Lebensmittel gewährleistet sein: – strikte Einhaltung der Kühlkette vom Kühlregal im Laden bis zum Kühlschrank (optimal bei nicht mehr als 4° C), – Fisch nicht zu lange offen stehen lassen, – zügig verbrauchen.

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Quelle: LALLF