Aflatoxine in Haselnüssen und Mandeln: Gegenüberstellung der Untersuchungsergebnisse ganzer und zerkleinerter Ware

Untersuchungen aus dem Jahr 2012

Im Jahr 2012 wurden am CVUA Stuttgart 93 Proben ganze und zerkleinerte Haselnüsse und Mandeln auf ihren Gehalt an Aflatoxinen untersucht.

o Aflatoxine wurden in keiner der 26 untersuchten Proben „Ganze Haselnüsse“ nachgewiesen.
o Dagegen wurden in 52% der untersuchten Proben „Zerkleinerte Haselnüsse“ Aflatoxine nachgewiesen. Eine dieser Proben wurde wegen Überschreitung der gesetzlich festgelegten Höchstmenge für Aflatoxin B1 beanstandet.
o In 2 (10%) von 20 untersuchten Proben „Ganze Mandeln“ wurden Aflatoxine nachgewiesen. Die ermittelten Konzentrationen lagen über denen, die im Mittel in zerkleinerten Mandeln gefunden wurden. Die Aflatoxin-Belastung der Proben „Zerkleinerte Mandeln“ mit Aflatoxinen war geringer aber breiter angelegt als in ganzen Mandeln, d.h. dieses Toxin wurde in mehr Proben aber in geringeren Konzentrationen nachgewiesen. Die ermittelten Aflatoxingehalte lagen aber alle unter den aktuell geltenden gesetzlichen Höchstmengen.

Insgesamt stellt sich die Situation hinsichtlich der Belastung von Haselnüssen und Mandeln mit Aflatoxinen positiv dar.

Hintergrund

Aflatoxine sind natürliche, sogenannte sekundäre Stoffwechselprodukte, die von den Schimmelpilzen Aspergillus flavus und Aspergillus parasiticus gebildet werden und bei Menschen und Tieren eine toxische Wirkung zeigen. Insbesondere Aflatoxin B1 gilt als das im Tierversuch am stärksten karzinogen wirkende Schimmelpilzgift. Epidemiologische Untersuchungen zeigen, dass Aflatoxine auch beim Menschen eine solche Wirkung ausüben. Aflatoxine werden hauptsächlich in feuchtwarmen bis feuchtheißen Klimazonen gebildet. Daher stammen aflatoxinbelastete Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe meist aus subtropischen und tropischen Anbaugebieten, weniger aus Gebieten der gemäßigten Zonen. Eine große Rolle für die Belastung mit diesen Toxinen spielen u.a. die Wetterbedingungen während der Ernte. Regen und damit feuchte Früchte bieten optimale Voraussetzungen für ein Wachstum der Pilze. Die Aflatoxine werden zu den sog. „Lagertoxinen“ gerechnet, da sie erst nach der Ernte bei unsachgemäßer Lagerung (warm und feucht) produziert werden.

Um eine Gefährdung der Gesundheit durch aflatoxinbelastete Lebensmittel zu vermeiden, wurden EU-weit und national Höchstmengen für diese Toxine festgesetzt.

Nach Artikel 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 dürfen die im Anhang der Verordnung genannten Erzeugnisse nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ihre Gehalte an Kontaminanten die dort genannten Höchstgehalte nicht überschreiten.

Nach dem Anhang der genannten, aktualisierten Verordnung gilt EU-weit für Mandeln eine Höchstmenge von 8,0 µg/kg Aflatoxin B1 und 10,0 µg/kg für Gesamtaflatoxine (Summe Aflatoxin B1, B2, G1 und G2), sowie für Haselnüsse eine Höchstmenge von 5,0 µg/kg Aflatoxin B1 bzw. 10,0 µg/kg für Gesamtaflatoxine.

Haselnüsse und Mandeln, die vorwiegend aus der Türkei und den USA stammen, werden v.a. in der Vorweihnachtszeit über die Supermärkte in große Mengen für die Weihnachtsbäckerei angeboten. Aus Zeitmangel mahlen viele Verbraucher die ganzen Mandeln und Nüsse nicht mehr selbst, sondern greifen auf bereits industriell zerkleinerte Ware zurück.

Ergebnisse und Tabelle:
http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=12&ID=1664

Quelle: CVUA Stuttgart