Mangelhafte Angaben: Beworbener Fischanteil im Surimi nicht gekennzeichnet

Werbeversprechen kritisch zu hinterfragen, bleibt unerlässlich

Die Firma IFM Europe GmbH aus Wiesbaden vertreibt unter anderem das Produkt „Fish & Dip“. Sie darf für dieses Produkt nicht mit der Zutat „Alaska Seelachs“ werben, ohne diese zusätzlich prozentual in der Zutatenliste zu kennzeichnen, so das Urteil der Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.10.2012 (6 U 172/11 n.rk.).

Es handelt sich dabei um Surimisticks und eine Cocktail-Sauce. Auf der Verpackungsvorderseite des Produktes wird der Produktname durch die Auslobung „mit Alaska-Seelachs“ ergänzt. Der Blick auf die Zutatenliste verrät jedoch nicht, wie viel Alaska-Seelachs im Produkt enthalten ist.

Zusätzlich wirbt der Anbieter mit dem Hinweis „Surimi-Sticks OHNE Konservierungsstoffe“. In der Zutatenliste der Cocktailsauce jedoch taucht der Konservierungsstoff E 202 auf.

Die Verbraucherzentrale Sachsen ist gerichtlich gegen diese ihrer Auffassung nach irreführende Werbung vorgegangen und hatte im Berufungsverfahren teilweise Erfolg.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist dabei der Beurteilung der Verbraucherzentrale Sachsen bezüglich der Werbung „mit Alaska Seelachs“ gefolgt. Wenn diese Zutat auf der Verpackung besonders hervorgehoben wird, so muss auch deren Anteil im Produkt gekennzeichnet werden. Dies ist gesetzlich so festgelegt. Verbraucher sollen mit Hilfe dieser Regelung die Qualität des Produktes besser beurteilen und es mit ähnlichen Produkten vergleichen können.

Nicht gefolgt wurde der Argumentation, dass ein Vorhandensein des Konservierungsstoffes E 202 in der Cocktailsauce der Werbung „Surimi-Sticks OHNE Konservierungsstoffe“ widerspricht.

Denn mit der Verpackungsaufmachung, so die Richter, wird hinreichend verdeutlicht, dass sich die Angabe „ohne Konservierungsstoffe“ nur auf die Surimi-Sticks, nicht auch auf die Cocktail-Sauce bezieht. „Das ist sehr schade“, bedauert Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen, „Denn mit dem blickfangmäßigen Hinweis „Surimi Sticks ohne Konservierungsstoffe“ werden wohl die wenigsten Verbraucher darauf schließen, dass trotzdem Konservierungsstoffe verwendet wurden“, mutmaßt Wiesemann.

Diese Beurteilung zeigt, wie wichtig es für Verbraucher ist, Werbung kritisch zu hinterfragen und die Zutatenliste eines Lebensmittels zu lesen.
Zwischenzeitlich hat der Anbieter den Konservierungsstoff E 202 aus der Rezeptur der Cocktailsauce entfernt.

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Quelle: VZ Sachsen