Alles Schokolade? Fettglasur muss gekennzeichnet werden

Nicht nur in Bäckereien sind sie zu finden: Schokocroissants und andere Backwaren mit brauner Glasur, Verzierung oder Füllung. Der Kunde erwartet bei der Auszeichnung „Schokolade“, dass diese auch verwendet wurde und keine preiswerte, qualitativ geringer wertige kakaohaltige Fettglasur.

Das Charakteristische an Schokolade ist, dass sie u. a. aus Kakaobutter hergestellt wird. Zubereitungen aus anderen Speisefetten sowie Zucker, Kakaopulver und Wasser sehen Schokoladefüllungen, -überzügen oder -verzierungen zum Verwechseln ähnlich und können von Schokolade mit dem bloßen Auge nicht unterschieden werden. Zwischen Backwaren, die mit Schokolade, und solchen, die mit einer preiswerteren kakaohaltigen Fettglasur oder Fettcreme hergestellt wurden, besteht somit ein erheblicher qualitativer Unterschied.

Bei der Herstellung von Backwaren dürfen prinzipiell kakaohaltige Fettglasuren oder -cremes eingesetzt werden. Diese Verwendung muss dann mit dem Hinweis „mit kakaohaltiger Fettglasur“ ausgewiesen werden. Taucht auf dem Schild in der Bäckerei das Wort „Schokolade“ (auch in der Kurzform „Schoko“) auf, müssen Kakaoerzeugnisse wie Schokolade oder Kakao in Teigen, Massen, im Überzug oder in der Füllung mitverwendet werden.

Es lohnt sich daher, beim Bäcker zu hinterfragen, ob er tatsächlich Schokolade verwendet oder eine preiswerte kakaohaltige Fettglasur. Wenn er keine Schokolade einsetzt, dies aber ausweist, ist dies eine Wertminderung und der Verbraucher wird unerlaubt getäuscht.

Quelle: www.aid.de