Fruchtsaft und Fruchtnektar – viel Frucht und sonst nichts?

Das CVUA Stuttgart hat im Jahr 2012 schwerpunktmäßig Fruchtsäfte und Fruchtnektare untersucht. Bei einer Gesamtzahl von 471 Proben erfolgte bei 90 Säften und Nektaren unterschiedlicher Fruchtarten eine vertiefte Analyse auf Zusatzstoffe (Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe, Schwefeldioxid) und auf Rückstände von Schwermetallen und Erhitzungsprodukten. Darüber hinaus wurde auf Verderbsparameter wie Alkohol und Milchsäure untersucht. Das Ergebnis ist erfreulich: so wurden weder unerlaubte Zusatzstoffe noch überhöhte Gehalte an unerwünschten Rückständen nachgewiesen. Und abgesehen von geringen Spuren sind diese Produkte wirklich alkoholfrei.

Fruchtsaft und Fruchtnektar – Flüssige Früchte ohne Zusatzstoffe?

Während der Verbraucher bei den Erfrischungsgetränken ein umfangreiches Zutatenverzeichnis vorfindet mit oftmals 10 oder mehr Einzelzutaten samt Zusatzstoffen, sucht er dieses bei Fruchtsaft meist vergeblich, denn dieser besteht im allgemeinen nur aus einer Zutat: Frucht

Fruchtsaft – “flüssige” Früchte

Saft, Nektar, Erfrischungsgetränk – Unterschiede im Fruchtgehalt

Fruchtsaft wird durch Auspressen von Früchten hergestellt, besteht daher zu 100 % aus Früchten.

Fruchtnektar weist – je nach Fruchtart – einen Mindestfruchtgehalt von 25 % (z.B. Johannisbeernektar)  bis 50 % (z.B. Apfelnektar) auf. Außerdem wird Wasser und Zucker zugefügt.

Fruchtsaftgetränke werden – je nach Fruchtart – aus mindestens 6 % (z.B. Orangenfruchtsaftgetränk) bis mindestens 30 % (z.B. Apfelfruchtsaftgetränk) Frucht hergestellt. Außerdem wird Wasser und Zucker zugefügt, ebenso dürfen Aromastoffe zugegeben werden.

Fruchtschorlen werden aus Fruchtsaft, Wasser und Kohlensäure hergestellt. Ihr Fruchtgehalt entspricht dem des Fruchtnektars.

Limonaden, Brausen, Erfrischungsgetränke: Der Fruchtgehalt beträgt üblicherweise 3 % bis höchstens 15 %. Weitere Zutaten sind neben Wasser und Zucker (oder Süßstoffen) z.B. Zitronensäure, Aromastoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe, ev. Coffein und Kohlensäure.

Nach den rechtlichen Bestimmungen handelt es sich bei Fruchtsaft und Fruchtnektar um Erzeugnisse mit hohem Fruchtgehalt, für welche Zusatzstoffe – mit wenigen unbedeutenden Ausnahmen – weder erforderlich noch zulässig sind. Dies zu überprüfen ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung. Das CVUA Stuttgart hat im Jahr 2012 schwerpunktmäßig 90 Fruchtsäfte und –Nektare besonders kritisch überprüft.

Konservierungsstoffe, wie z.B. Sorbinsäure oder Benzoesäure, sind bei diesen Getränken nicht zulässig. Einem möglichen Verderb durch Bakterien, Hefen und Schimmelpilze wird durch physikalische Verfahren wie Heißabfüllung oder Entkeimungsfiltration vorgebeugt.

Das Ergebnis unserer Überprüfungen war erfreulich: In 89 von 90 untersuchten Säften und Nektaren waren Konservierungsstoffe nicht nachweisbar. Und die eine Ausnahme? War eine Probe Cranberrynektar. Diese Früchte weisen einen natürlichen Gehalt an Benzoesäure auf. Der im Getränk ermittelte Benzoesäuregehalt von 37,2 mg/L hat allerdings keine konservierende Wirkung.

Auch Schwefeldioxid wirkt konservierend, ist darüber hinaus wirksam gegen Oxidationsprozesse, die u.a. zu Bräunungen führen (sog. „Hochfarbigwerden“).  Zulässig ist Schwefeldioxid unter Kenntlichmachung beispielsweise in Wein, Trockenfrüchten, Konfitüren – jedoch nicht in Fruchtsaft oder Fruchtnektar. Dies ist im gesundheitlichen Sinne erfreulich, da Schwefeldioxid ein nicht zu vernachlässigendes allergenes Potential besitzt und Säfte und Nektare in großem Maße auch von Kindern getrunken werden. In keiner der 61 untersuchten Proben war Schwefeldioxid nachweisbar.

Vollständiges Dokument:
http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=1702

Quelle: CVUA Stuttgart