Lebensmittelbestrahlung – Ergebnisse aus Baden-Württemberg für das Jahr 2012

Aktuelle rechtliche Situation

GranatapfelIn Deutschland dürfen nach wie vor lediglich getrocknete, aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt werden. Die Bestrahlung von getrockneten Kräutern/Gewürzen und das Inverkehrbringen derartiger Erzeugnisse auch als Zutat in anderen Lebensmitteln muss mit dem Wortlaut „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ kenntlich gemacht werden.

In anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen auch andere Lebensmittel, wie z.B. Krustenschalentiere oder auch Geflügelseparatorenfleisch behandelt werden. Bestrahlte tiefgefrorene Froschschenkel, die sich in Belgien, Niederlande oder Frankreich rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in Deutschland – mit entsprechender Kenntlichmachung – zum Verkauf angeboten werden. Eine vollständige europäische Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich der Lebensmittelbestrahlung steht noch aus.

Untersuchungsergebnisse 2012

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 295 Lebensmittel auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen untersucht. Bei 25 (8,5 %) dieser Proben konnte eine Bestrahlung nachgewiesen werden, bei 14 hiervon handelte es sich um Trockenfertigsuppen mit Herkunft Türkei, die laut Kennzeichnung bestrahlte Gewürze enthielten. Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln und getrockneten Fischen konnte eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre auch 2012 fort.

Erstmals konnte auch bei Flusskrebsschwänzen eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Flusskrebsschwänze erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Mikrobiologische Kontamination mit pathogenen Keimen wie Vibrionen, E. coli, Salmonellen oder Staphylokokken können zu lebensmittelbedingten Erkrankungen führen. Die Bestrahlung von Krebstieren (Crustaceae), zu denen auch Flusskrebse gehören, ist nach dem Verzeichnis der in den Mitgliedsstaaten zur Behandlung mit ionisierenden Strahlen zugelassen Lebensmitteln in Belgien, Tschechien und dem Vereinigten Königreich zugelassen, nicht jedoch in Deutschland. Herkunft der Krustenschalentiere sind die USA, woher der Name Louisana-Flusskrebse kommt, aber insbesondere auch China.

Insgesamt 9 Proben wurden untersucht. Bei 3 Proben aus derselben Charge konnte die Anwendung von ionisierenden Strahlen nachgewiesen werden. Diese wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandeten Proben Flusskrebsschwänze wurden in Fertigpackungen vom selben Importeur in den Verkehr gebracht und stammten laut Kennzeichnung aus China. Die Bestrahlung war nicht deklariert. 2 der 3 getesten Erzeugnisse stammen von demselben Importeur und wiesen auch die gleiche Chargenbezeichnung auf.

Die Verwendung von bestrahlten, getrockneten Kräutern und Gewürzen zur Herstellung von zusammengesetzten Lebensmitteln wie Trockensuppen ist nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung zulässig, soweit die bestrahlten Zutaten in einer zugelassenen Anlage behandelt wurden, und die Behandlung kenntlich gemacht ist. Bei den zur Untersuchung vorgelegten Trockenfertigsuppen aus der Türkei stellt sich immer wieder das Problem, dass die Begleitdokumente, die Aufschluss über die Bestrahlung geben sollen, fehlen oder nicht vollständig sind. Insbesondere ist die Rückverfolgbarkeit der verwendeten bestrahlten Kräuter/Gewürze nicht gegeben.

Tabelle und vollständiges Dokument:
http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=2&ID=1693&lang=DE&Pdf=No

Quelle: CVUA Karlsruhe