Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke zu Stiftung Warentest: Aromatisierte Wässer sind keine Fruchtsäfte

Unter der Überschrift „Kunstaroma statt Frucht“ bewertet die Stiftung Warentest im aktuellen „test“-Heft so genannte „Wässer mit Geschmack“. Dabei kapriziert sich die weitgehend negative Bewertung vor allem auf den fehlenden Zusatz von Fruchtsaft und eine damit angeblich einhergehende Irreführung durch Fruchtabbildungen als Geschmackshinweis. Mit etwas Abstand kommt man eher zu dem Schluss: Viel Wind um wenig Fakten. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher sieht bei diesen klaren Produkten auf den ersten Blick, dass sie keinen Fruchtsaft enthalten.

Kommen wir ergänzend zu einigen der von Stiftung Warentest angesprochenen Punkten und zu einem kurzen Faktencheck:

„test“ bemängelt, die Produkte schmeckten „aromatisiert und bloß fruchtähnlich“. Hier hätte bereits der Blick auf Verkehrsbezeichnung und Zutatenverzeichnis geholfen. Die geschmackliche Prägung durch Aromen spiegelt sich ja auch bereits in der Produktkategorie: „Wässer mit Geschmack“. Dies sind eben weder Fruchtsäfte, Schorlen, Fruchtsaftgetränke oder Limonaden mit Fruchtgehalt.

Der Laie staunt, der Experte wundert sich. Selbst die bzw. der durchschnittliche Verbraucher dürfte allerdings keinen Fruchtsaft erwarten, wenn wie hier vorliegend kristallklare Wässer zu bewerten sind.

„test“ behauptet zudem, die Produktaufmachung entspreche nicht den „Leitsätzen für Erfrischungsgetränke“ des Deutschen Lebensmittelbuchs, deren letzte Überarbeitung vom 27. November 2002 datiert. Hier ist der Vollständigkeit halber jedoch darauf hinzuweisen, dass dort im Abschnitt C (Bezeichnung und Aufmachung – Hervorhebungen durch wafg) durchaus weitergehend ausgeführt wird, dass „naturgetreue Abbildungen, ausgenommen bei klaren Limonaden, nur dann verwendet werden, wenn Fruchtsaft und/oder Fruchtmark enthalten sind“.

Diese seit Jahrzehnten bestehende Ausnahme erfasst wörtlich zwar entsprechend der Historie (seinerzeit gab es die inzwischen eigene Produktkategorie der klaren aromatisieten Wässer noch gar nicht) nur klare Limonaden. Allerdings wird diese Ausnahme entsprechend für Fruchtabbildungen als Geschmackshinweis bei der Aufmachung von klaren aromatisieren Wässern bereits seit Jahren in gleicher Weise im Markt allgemein üblich umgesetzt. Die Fruchtabbildung als Geschmackshinweis dient auch hier der schnellen Orientierung der Verbraucher.

So verwundert dann auch nicht weiter, wenn „test“ – zutreffend – die Aromenkennzeichnung als Herausforderung für Verbraucher bezeichnet, es aber weitgehend untergeht, dass diese Kennzeichnung im Detail durch bindende EU-rechtliche Vorgaben bestimmt wird. Auch die Kritik an der Verwendung der Auslobung „energiearm“ („kalorienarm“) ist hier einzuordnen – die Unternehmen beachten ebenfalls die entsprechenden Vorgaben aus der Health Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.

Eigentlich hat die Stiftung Warentest ausreichende Expertise, um diese Fragen auch angemessen aufzubereiten. „test“ kritisiert die Produkte: „Irreführung: Hier ist nicht drin, was draufsteht“. Dies mag jeder für sich beantworten – die Produktkategorie ist jedenfalls bei Verbraucherinnen und Verbrauchern beliebt – bietet sie doch Geschmack bei deutlich weniger Kalorien. Eins bleibt aber hoffentlich unstrittig: Über Geschmack lässt sich trefflich streiten.

Informationen zur wafg

Die wafg ist die Interessenvertretung für internationale und nationale Markenhersteller der Erfrischungsgetränkeindustrie. Mitglieder sind neben international aufgestellten Herstellern vor allem mittelständische und regionale Mineralwasserbrunnen, Hersteller von Fruchtsaftgetränken sowie Unternehmen der Vorstufen.

Der Verband blickt auf eine inzwischen 130-jährige Tradition, wobei er sich als Dienstleister und starker Partner für die Unternehmen der Branche engagiert. Besondere Schwerpunkte sind Verbraucherpolitik, Lebensmittelrecht, Ernährung, Wirtschaft und Umwelt.

Pressekontakt:
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Hauptgeschäftsführer
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)
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Quelle: wafg