Eis ist nicht gleich Eis: worauf Verbraucher achten sollten

Je wärmer es wird, desto besser schmeckt das Eis. 620 Millionen Liter des kühlen Genusses verzehren die Deutschen im Jahr. Das entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von etwa 7 Litern. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Leckerei unbeschwert genießen können, überprüft das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) regelmäßig, ob Zutaten und Herstellung in Ordnung sind. So kommt es beispielsweise beim beliebten Vanilleeis vor, dass die echte Vanille durch billigere Aromen ersetzt wird. Das ist zwar zulässig, das Eis darf dann aber nicht Vanilleeis genannt werden, sondern „Eis mit Vanillegeschmack“.

Neben den Inhaltsstoffen und der korrekten Deklaration untersucht das LGL auch die mikrobiologisch einwandfreie Beschaffenheit. Da Eis leicht verdirbt und ein guter Nährboden für Bakterien ist, sollte es ausreichend gekühlt und die Verpackung unbeschädigt sein, die Ware muss eine feste Konsistenz haben. Starke Temperaturschwankungen und eine zu lange Lagerzeit beeinflussen Geschmack und Haltbarkeit. Im Laden wird abgepacktes Eis bei maximal -18°C gelagert, Verbraucher sollten darauf achten, dass die Truhen im Supermarkt nicht bis zum Rand gefüllt sind. Eiskäufer sollten das Eis immer zum Schluss in den Einkaufswagen legen und es am besten in einer Kühltasche nach Hause transportieren. Bei der Lagerung im Kühlfach verträgt es keine stark riechenden Produkte neben sich. Eiskristalle auf der Oberfläche können auf eine unterbrochene Kühlung hindeuten, angetautes oder geschmolzenes Eis keinesfalls wieder einfrieren.

Alle speziellen Regelungen zu Eis sind in den „Leitsätzen für Speiseeis“ festgeschrieben. Darin steht beispielsweise, wie hoch der Anteil an Milch, Milchfett, Frucht oder Pflanzenfett sein darf. Entscheidend ist bei allen Sorten, dass Zusatzstoffe korrekt kenntlich gemacht werden. Eisdielen müssen daher gut sichtbar angeben, ob das Eis „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“, „mit Antioxidationsmittel“ oder „mit Geschmacksverstärker“ produziert wurde. Generell gilt: Bei loser Ware, wie in Eisdielen und an Verkaufsständen, müssen Eissorte und Geschmacksrichtung genannt sein. Dies gilt auch für Speisekarten. Bei Fertigpackungen sollte man auf folgende Kennzeichnungselemente achten: Verkehrsbezeichnung, Hersteller, Mindesthaltbarkeitsdatum, Los-Nr., die Mengenangabe (in Liter oder ml) und das Zutatenverzeichnis.

Weitere Informationen im Internet:
Merkblatt Speiseeis
Leitsätze Speiseeis

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Quelle: LGL Bayern