Sommerlicher Durstlöscher: Alkoholfreie Biere nicht zu beanstanden

Es ist aus Biergärten und Kühlschränken nicht mehr wegzudenken: Immer mehr Menschen löschen gerade im Sommer ihren Durst mit alkoholfreiem Bier. Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung spricht nichts dagegen, die Gläser mit alkoholfreiem Weizen, Pils oder Kölsch zu füllen. Bei der Untersuchung von alkoholfreien Bieren hatte das Landesuntersuchungsamt im vergangenen Jahr nichts zu beanstanden.

Was man wissen muss: „Alkoholfrei“ bedeutet nicht unbedingt „frei von Alkohol“. Tatsächlich kann – und darf nach den entsprechenden Regelungen – dieses Bier noch Spuren des Alkohols enthalten, der beim Vergären von Zucker unweigerlich entsteht. Die Bierhersteller versuchen entweder, diesen Prozess frühzeitig zu stoppen oder dem fertigen Bier den Alkohol mit technologischen Verfahren wieder zu entziehen. Zunehmend werden verschiedene Verfahren kombiniert.

Rein rechtlich sind bei alkoholfreien Bieren Gehalte von bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol (% Vol.) erlaubt. Diese Anforderung erfüllten alle 38 vom Landesuntersuchungsamt (LUA) im vergangenen Jahr untersuchten alkoholfreien Biere. Nur in drei Bieren war gar kein Alkohol nachweisbar. Dieses brautechnische Kunststück beherrschen bislang allerdings nur sehr wenige Brauereien.

Für Autofahrer ist der Griff zu alkoholfreiem Bier die richtige Entscheidung, denn viele dieser Biere enthalten sogar deutlich weniger als die maximal zulässigen 0,5 % Vol. Und selbst dann müsste man mehr als 10 Flaschen schnell hintereinander trinken, um auf die gleiche Menge Alkohol wie bei einem herkömmlichen Bier zu kommen.

Insgesamt hat das LUA im Jahr 2012 mehr als 210 Bierproben aus dem Handel, von rheinland-pfälzischen Brauereien, und von sogenannten Hausbrauereien chemisch-analytisch untersucht. Dazu gehörten auch Biermischgetränke wie Cola-Bier und Radler. Beanstandet wurden 15 Proben, vor allem wegen Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften. So muss bei herkömmlichem Bier beispielsweise die Alkoholangabe auf dem Etikett mit dem im Labor ermittelten Wert übereinstimmen.

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Quelle: LUA RLP