Glühwein und Kinderpunsch weitestgehend einwandfrei

Landeslabor hat Produkte aus dem Handel und von Weihnachtsmärkten geprüft

lhlIm Hessischen Landeslabor wurden auch in diesem Jahr zahlreiche Glühweine und Kinderpunsche von hessischen Weihnachtsmärkten und aus dem Handel untersucht. Die Glühweine wurden auf Geschmack und Geruch geprüft, weiterhin wurde bei allen Proben der Alkoholgehalt sowie deren Gehalte an Ochratoxin A und Cumarin bestimmt. Das nieren- und leberschädigende Ochratoxin A wird von Lagerpilzen erzeugt und kann auch in Weintrauben gebildet werden und somit auch in Verarbeitungserzeugnissen wie Glühwein enthalten sein. Cumarin ist ein Aromastoff, der in einer bestimmten Zimtsorte auftritt. Für Cumarin existiert aufgrund der möglichen Wirkungen auf die Leber eine EU-weit gültige Höchstmenge.

„Als Ergebnis der Untersuchung von insgesamt 91 Glühweinen und 41 Kinderpunschproben ist festzustellen, dass die überwiegende Anzahl dieser Proben der Verkehrsauffassung entsprachen“, teilte der Direktor des Landeslabors, Professor Hubertus Brunn, in Gießen mit.

Sensorische Mängel, wie „Mäuselton“ oder „Kochgeschmack“, wurden bei sechs Glühweinen, und „Essigstich“ bei einer weiteren Probe festgestellt. Lediglich bei einer Probe Glühwein aus dem Handel war der Grenzwert für Ochratoxin A (2 µg/Kg) mit 2,89µ/Kg überschritten. Sämtliche Kinderpunsche waren sowohl sensorisch als auch im Hinblick auf die überprüften Substanzen einwandfrei. Die Cumaringehalte lagen bei allen Proben weit unterhalb der zulässigen Höchstmengen.

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Quelle: LHL Hessen