Naschen erlaubt: LALLF testete Süßigkeiten, Trockenfrüchte und Nüsse

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) testete im zurückliegenden Jahr diverse Genusswaren, die derzeit die Einkaufstaschen vieler Verbraucher füllen: Weihnachtsmänner, Trockenobst oder auch Nougat wurden auf den Prüfstand gestellt und untersucht. Auch wenn sich die Testergebnisse von der Schokoladenseite zeigen: auf Zucker- und Fettgehalt der Produkte sollte jeder selbst ein Auge haben.

Cornelia Trapp, Abteilungsleiterin für Lebensmittelsicherheit im LALLF, fasst zusammen: „Bei keinem der getesteten Produkte mussten Auffälligkeiten hinsichtlich nicht eingehaltener Werte festgestellt werden.“

Insgesamt zehn verschiedene Sorten Schokoladen-Weihnachtsmänner wurden in den Laboren des LALLF auf den Gehalt von Schwermetallen überprüft. Bei keinem Erzeugnis waren Cadmium- oder Bleiwerte erhöht. Auch die vom Hersteller deklarierten Kakaoanteile hielten in allen Fällen der Überprüfung stand.

Gute Nachrichten ebenfalls für alle Nougatfans: Bei zehn unterschiedlichen Nougatprodukten wurde der jeweilige Aflatoxingehalt analysiert. Das Ergebnis: „ohne Beanstandung“ – wie es in der Fachsprache heißt. Aflatoxine gehören zu den Mykotoxinen und sind giftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. In Lebensmitteln können sie sich ent-wickeln, wenn ungünstige Temperaturen, Feuchtigkeit bei der Ernte, der Lagerung, beim Transport oder bei der Weiterverarbeitung zum Wachstum von Schimmelpilzen führen. Mykotoxine können Organe wie Leber und Nieren schädigen und die körpereigene Abwehrkraft unterdrücken.

Die auf den Nougatverpackungen angegebenen Daten zu Zucker- und Fettgehalten stimmten ebenfalls – auch dies wurde vom LALLF geprüft. Dennoch sollten Verbraucher sich gelegentlich bewusst machen, dass diese Produkte viel Fett und Zucker enthalten.

Des Weiteren sind 28 Nussproben verschiedenster Sorten sowie 18 Trockenobstprodukte unter die Lupe genommen und auf Aflatoxine untersucht worden. Bei keinem der Erzeugnisse war der Aflatoxingehalt überschritten. Lediglich bei einer Sorte Sultaninen wurde ein leicht erhöhter Wert von 2,22 µg Aflatoxin festgestellt, der jedoch nicht als gesundheitsschädigend einzustufen ist. In der EG-Verordnung zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (VO (EG) Nr. 1881/2006) ist eine Höchstmenge von 10 µ/kg Aflatoxine (in Summe) festgesetzt.

Da Produkte wie Nüsse und Trockenobst häufig schon längere Zeit vor Weihnachten eingekauft werden, sollten Verbraucher bei der Lagerung auf eine kühle Raumtemperatur achten und hin und wieder prüfen, ob beispielsweise einzelne Nüsse bereits Schimmelspuren aufweisen. Befallene Produkte müssen dann natürlich sofort entsorgt werden.

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Quelle: LALLF