Weihnachten kann kommen: LALLF gibt grünes Licht für Genuss von Fisch, Fleisch und Geflügel

Fisch, Fleisch- und Geflügelgerichte stehen derzeit in der Gunst der Verbraucher ganz oben. Deftige Wildgerichte oder Entenbraten kommen in der Adventszeit in vielen Haushalten häufiger auf den Tisch als sonst. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) kontrollierte während des zurückliegenden Jahres kontinuierlich die Qualität der Erzeugnisse. Die Bilanz: Es darf geschlemmt werden, gleichzeitig aber gilt die Empfehlung für Verbraucher: bei Fleisch- und Fischprodukten auf strikte Kühllagerung achten und sie möglichst zügig verbrauchen.

Insgesamt 30 Proben frischen Wildfleisches wurden 2013 sensorisch und mikrobiologisch untersucht. Die Proben stammten aus Handel und Gastronomie und betrafen hauptsächlich Rot- und Damwild, Rehwild sowie Schwarzwild. Lediglich in drei Fällen wurde ein potentiell krankmachender Typ von E. coli nachgewiesen, der allerdings nur bei nicht ausreichender Erhitzung des Fleisches zur Ge-fährdung nach Verzehr führen kann. Daher ist es bei Wild besonders wichtig, das Fleisch vor Genuss vollständig zu erhitzen, rohe und gegarte Speisen strikt zu trennen und bei der Lagerung auf die strenge Einhaltung der Kühltemperatur zu achten.

Gleiches gilt natürlich auch für Geflügelfleisch. Im Jahr 2013 wurden in den Laboren des Amtes neben sensorisch-mikrobiologischen Untersuchungen bislang 395 Hähnchen sowie 152 Puten auf Tierarzneimittelrückstände und Kon-taminanten (Schwermetalle, Mykotoxine, Dioxine, Pflanzenschutzmittel) geprüft. Das Ergebnis: Bei keinem der Tiere wurden Rückstände von Tierarzneimitteln oder Auffälligkeiten bei den Kontaminanten festgestellt.

Allein bei den Räucherfischproben muss eine kleine Einschränkung hinsichtlich der positiven Testergebnisse gemacht werden: 77 heißgeräucherte und 18 kaltgeräucherte (Räucherlachs) Fischerzeugnisse wurden analysiert. Die hygienische und sensorische Beschaffenheit der Räucherfische konnte überwiegend mit gut bewertet werden. Beim Heißräucherfisch Schwarzer Heilbutt wurde in fünf Fällen der Krankheitserreger Listeria monocytogenes nachgewiesen, davon bei drei Produkten sogar in gesundheitsschädlicher Konzentration. Auch bei drei Räucherlachsproben war Listeria monocytogenes nachweisbar – jedoch nicht in gesundheitsschädigender Menge. Gerade hier sind strikte Kühllagerung und zügiger Verbrauch angezeigt, um eine gefährliche Keimvermehrung in den bereits verzehrsfertigen Erzeugnissen zu verhindern.

Nach dem Skandal um falsch deklarierte Fertigprodukte und um die Verarbeitung von Pferdefleisch hatten die Experten des Amtes natürlich ein besonderes Auge auf die Überprüfung der korrekten Angabe der jeweiligen Tier- oder Fischart. Sie analysierten insgesamt 143 Proben – die Stichproben betrafen u.a. Frisch- und Räucherfisch, Krusten- und Schalentiere oder Fertiggerichte, wie etwa Gulasch oder Rouladen.

Gute Nachrichten für die Verbraucher: Die Testergebnisse fielen überwiegend positiv aus. Lediglich drei Beanstandungen gab es bei Fischgerichten, die auf Speisekarten falsch ausgewiesen waren: Eine Tropenzunge wurde als Seezunge ausgewiesen – für den Gast eine deutlich teurere Ausgabe, da die Seezunge der höher preisige Fisch ist. In einem weiterem Fall wurde Schwarzer Heilbutt als Heilbutt verkauft. Auch hier wurde der Verbraucher getäuscht, denn Heilbutt ist nicht nur der qualitativ wertvollere, sondern auch der teurere Fisch.

Zusammenfassend kann jedoch eingeschätzt werden, dass in den meisten Fällen der Gast bzw. der Verbraucher das auf den Teller bekommt, was auf Speisekarten oder Herstelleretiketten ausgewiesen wird.

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v.i.S.d.P.: Prof. Dr. Dr. Frerk Feldhusen

Quelle: LALLF