Vegetarische Würste – von Fleisch keine Spur?

Vegetarische und vegane Produkte sollen fleischfrei oder sogar frei von allen tierischen Produkten sein. Eine gezielte Beimischung von Fleisch ist unwahrscheinlich. Aber arbeiten die herstellenden Betriebe so einwandfrei, dass auch kleinste Verunreinigungen mit tierischem Material ausgeschlossen sind? Wir nahmen verschiedene „Würste“ unter die Lupe.

Vegetarische und vegane Ernährungsformen sind im Aufwind. Immer mehr Menschen möchten sich ohne Fleisch oder ganz ohne tierische Produkte ernähren. Aber der komplette Verzicht auf die Konsistenz und den Geschmack von Fleischerzeugnissen fällt nicht einfach. So erfreuen sich sogenannte vegetarische oder vegane „Fleischerzeugnisse“ zum Beispiel in Form von Würsten wachsender Beliebtheit.

Vegetarische / vegane „Fleischerzeugnisse“

Die allgemeinen Verkehrsauffassungen von Fleisch und Fleischerzeugnissen sind in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs (LS Fleisch) formuliert. „Fleischerzeugnisse“ sind demnach Erzeugnisse, die ausschließlich oder überwiegend aus Fleisch bestehen. Erzeugnisse mit einem Zusatz von Fleisch oder Fleischerzeugnissen sowie fleischlose Erzeugnisse unterscheiden sich in Bezeichnung und Aufmachung eindeutig von Fleischerzeugnissen.

Das bedeutet Zweierlei: Zum einen besteht auf Begriffe wie „Wurst“ oder auch die in den LS Fleisch genannten Bezeichnungen wie Wiener, Bratwurst, etc. kein besonderer Schutz. Die Begriffe können bei ausreichender Kenntlichmachung somit auch für Erzeugnisse verwendet werden, die kein Fleisch enthalten.

Andererseits muss aber klar erkennbar sein, dass es sich eben nicht um ein Fleischerzeugnis handelt. Die Umsetzung dieser Forderung obliegt dem Hersteller oder Verpacker. So kann ein deutlich sichtbarer Hinweis „aus Soja hergestellt“, „fleischlos“, „vegetarisch“ oder Ähnliches zweckmäßig sein. Ob die Aufmachung tatsächlich eindeutig ist und nicht zu Verwechslungen führt, liegt letztlich im Auge des Verbrauchers.

Wir untersuchten 11 als „vegetarische Würste“ angeforderte Proben. Alle Proben befanden sich in Fertigpackungen.
Die Produkte ähnelten in Form und Farbe sowie Aufmachung und Verpackung Würsten bzw. Aufschnitt daraus (siehe Abbildung 1). Leitsatzbegriffe wie Wiener, Knackwürstchen, Bratwurst oderder Begriff „Würstchen“ oder „Aufschnitt“ wurden häufig für deren Bezeichnung verwendet.

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Quelle: CVUA Stuttgart